Er will kein Toyota mehr sein. Er fühlt sich unwohl in seiner blechernen Haut. Eingezwängt in eine feste Form, die seinem Fahrgefühl nun gar nicht entspricht. Soll er ein Leben lang in Depression verfallen? Wo es doch ein ganz einfaches Tuning gäbe: Mercedes-Sterne, BMW-, Audi-, Rolls-Royce-, Ferrari-Plaketten gibt’s beim Ersatzteiledealer meines Vertrauens.
Mein kleiner Toyota hat in Berlin Multikulti gesehen. Er will jetzt auch bunt sein. Oder zumindest sein Dach in grün. Oder die Motorhaube in Regenbogenfarben. Die Depression hat er, seit er dem Fließband entschlüpfte.
So einfach wie Peter zu Gerda
Wer hindert mich als den gesetzlichen Betreuer des armen Toyota, ihn aufzuhübschen. Er will anders sein. So wie die Großen. Kurz gesagt: Das einfache Toyota-Schild wurde mit Lösungsmittel vorsichtig entfernt und aufbewahrt, sollte eine biologische Neuorientierung wieder gewünscht sein. Zum Beispiel, wenn Toyota auf dem Nürburgring Weltmeister würde. Aber bis dahin ist noch weit. Und mein Mitleid mit meinem Toyota mit seinen traurigen Augen ist groß.
Gut, dass ich Sven-Simon kenne. Seine „underground“-Werkstatt kann alles, auch Autos zur Erleichterung des Transports in Einzelteile zerlegen. Mit revolutionärem Geschick wurde mein Japaner nun umgetauft. Das neue Logo passt, fast sagen wir mal. Er heißt jetzt BMW. Und nach 15 Monaten, wie bei Menschen, kann ich ihn dann zu einem strammen Mercedes umoperieren.
Endlich: BMW-Plakette am Toyota-Prius
Welch ein Fahrgefühl! Den linken Arm bei geöffnetem Fenster hinausgelehnt, winke ich den Premiummarken zu. Denn ich bin jetzt ein TransAuto. Unangreifbar, gesetzlich geschützt.
Personen können beim Standesamt ohne Rückfrage ihr Geschlecht ändern lassen, aus Peter wird so Gerda. Kostet gerade mal 30 Euro. Und jeder, der den Peter weiterhin als Peter anspricht, kann strafrechtlich belangt werden. Das Gesetz sieht Strafen bis zu 10.000 Euro vor, pro Fall. § 13 Selbstbestimmungsgesetz.
Kleiner Regelverstoß
Warum also soll mein Toyota-Peter nicht auch zur Toyota-Gerda werden dürfen? Gefühl ist eben alles! Laut § 3 Abs. 1 Kraftfahr-Zugehörigkeitsvermutungsgesetz gilt: Das sichtbare Emblem überlagert den Inhalt des Fahrzeugscheins. DasInnenleben ist zweitrangig.
Dieser kleine Regelverstoß ist mir die Therapie meines treuen Gefährten wert!























