Die – zumindest vorläufige – Nicht-Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf, der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, schlägt immer absurdere Kapriolen. Während sie selbst nicht nur durch ihre ultraradikalen Positionen zur Spätabtreibung für Entsetzen sorgte, sondern unter anderem auch unumwunden erklärte, dass sie voll und ganz hinter einem AfD-Verbot stehe, über das sie dann als Richterin des zweiten Senats des Verfassungsgerichts mitzuentscheiden hätte, vertritt ihr Ehemann Hubertus Gersdorf, ebenfalls Rechtswissenschaftler und Professor, die gegenteilige Position: In der MDR-Sendung „Fakt ist!“ sagte er, dass er überhaupt nichts vom „Gutachten“ des Verfassungsschutzes hält, dass die AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ einstufte. „Der zentrale Vorwurf ist ja, dass die AfD ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis habe und das verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das ist leider grundfalsch, weil es nach unserer Verfassung gar kein Volksverständnis gibt“, so Gersdorf. Im Interview -ausgerechnet auch noch mit der „Jungen Freiheit“ (JF)-, legte er noch einmal nach: Es sei in Deutschland seit über 50 Jahren gang und gäbe gewesen, von einem ethnischen Volksbegriff auszugehen – „also ein Staatsbürgerschaftsrecht, das darauf zielt, die ethnische, sprich soziokulturelle Homogenität eines Volkes zu wahren“.
Dagegen führe das 1999 verabschiedete, heutige Staatsangehörigkeitsrecht zur Veränderung dieser homogenen Einheit. „Aber ebenso wie der Gesetzgeber sich 1999 für dieses entscheiden konnte, kann er in Zukunft auch wieder das vorherige Recht einführen, also zum Abstammungsprinzip zurückkehren“, so Gersdorf weiter. Wenn der Verfassungsschutz meine, ein ethnisch-kultureller Volksbegriff sei verfassungswidrig, müsse man ihm die Frage stellen, „ob er folglich der Auffassung ist, dass auch das Staatsangehörigkeitsrecht von 1949 bis 1999 verfassungswidrig war“. Zudem müsste diese Auffassung des Verfassungsschutzes erst noch höchstrichterlich bestätigt werden, bevor man auf ihrer Basis eine Partei verbieten könne. In der Folge wäre laut Gersdorf dann zu beobachten, „ob die AfD diesen Volksbegriff nach besagter Rechtsprechung weiterhin vertrete und trotz Rechtsprechung beibehalte, um ihr eine Verfassungsfeindlichkeit nachweisen zu können“. Gersdorf gab dann auch seiner Verwunderung Ausdruck, dass nicht mehr Staatsrechtler Stellung gegen die Argumentation des Verfassungsschutzes genommen hätten.
Die eine will verbieten, was der andere verteidigt
Die Linkspresse schrie dagegen natürlich Zeter und Mordio. Während sie Brosius-Gersdorf zum unschuldigen Opfer einer angeblichen „rechten“ Hasskampagne aufbläst, vertritt ihr eigener Ehemann Positionen der Partei, die seine Frau am liebsten verbieten will. Der „Tagesspiegel“ konsultierte den ultralinken Juristen und Richter am Bremer Staatsgerichtshof, Andreas Fischer-Lescano, ebenfalls ein glühender Befürworter eines AfD-Verbots. Dieser empörte sich dann nicht nur über Gersdorfs Argumentation, sondern auch darüber, dass dieser der JF überhaupt ein Interview gegeben habe und stellte sogar infrage, ob Gersdorf „selbst eigentlich noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ argumentiere. Die Frage sei, „ob sich diese Äußerungen mit seiner Beamtenpflicht vereinbaren lassen. Denn als Beamter hat er die Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen“. Fischer-Lescano suggeriert also kaum verhohlen, dass Gersdorf seinen Beamtenstatus verlieren müsse, weil er nicht auf linker Linie agiert. Außerdem nahm er auch noch Anstoß daran, dass Gersdorf die staatliche Finanzierung von NGOs kritisiert hatte. „Diese Position passt ins Gesamtbild, das sich aus seinen Positionen ergibt. Er argumentiert letztlich, der Staat verletze seine Neutralität und sei undemokratisch, wenn er NGOs unterstütze, die die Demokratie verteidigen und sich gegen Rechtsextremismus einsetzen. Wer so etwas behauptet, beteiligt sich an der Normalisierung rechtsextremer Positionen und der Entmündigung einer Zivilgesellschaft, die sich für grundgesetzliche Rechte und Prinzipien einsetzt. Damit streitet er letztlich Seite an Seite mit der AfD für eine wehrlose Demokratie, die vor ihren rechtsextremen Feinden kapituliert“, schwadronierte Fischer-Lescano.
Dass eine „Zivilgesellschaft“, die vom Staat gefördert wird, ein Widerspruch in sich ist und die geförderten NGOs ausschließlich die links-grüne Agenda vertreten, erwähnte er natürlich nicht, weil er diese Unsitte unterstützt. In typisch linker Manier diffamiert er einen untadeligen Juristenkollegen, nur weil dieser sich eine eigene Meinung erlaubt, die er auch noch plausibel begründet. Es bleibt jedenfalls der Eindruck, dass Brosius-Gersdorf in ihrem Eheleben eine wesentlich höhere Toleranz an den Tag legt, als sie es als Richterin tun würde, wo sie den Bannstrahl ihrer linken Gesetzesauslegung gnadenlos auf jeden abfeuern würde, der die Positionen ihres Ehegatten vertritt. (TPL)























