Ein Brief des Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Peter Tschentscher (SPD) an seinen Berliner CDU-Amtskollegen Kai Wegner zeigt wieder einmal die desaströse Politik Wegners, die sich durch gar nichts von den ultralinken Vorgängerregierungen unterscheidet. Der Brief von letzter Woche unter dem Betreff „Missbrauch des Kirchenasyls“, kritisiert Tschentscher, dass Wegner sich weigert, vier Personen, denen in Berlin Kirchenasyl gewährt wurde, nach Hamburg zu überstellen, das für deren Rückführung nach Schweden zuständig ist. Laut „Berliner Zeitung“ handelt es sich um drei Afghanen, die in der evangelischen Dreieinigkeitsgemeinde in Berlin-Steglitz untergebracht sind. Der Pfarrer Gottfried Martens spricht von „drei Personen in unserem Kirchenasyl, für die die Hamburger Ausländerbehörde zuständig ist“. Alle drei seien überzeugte konvertierte Christen, denen bei einer Abschiebung nach Afghanistan „unmittelbare Gefahr an Leib und Leben“ drohe.
In seinem Brief spricht Tschentscher von einem „systematischen Missbrauch des Kirchenasyls, indem Flüchtlinge in Kirchenräume aufgenommen werden, deren Bleiberecht nach den Regeln des Kirchenasyls bereits überprüft und deren Rückkehrpflicht in einen anderen EU-Mitgliedstaat rechtskräftig festgestellt wurde“. Das Kirchenrecht soll etwa vor lebensbedrohlichen Situationen in den Herkunftsländern schützen. Tatsächlich würden aber keine Menschen aufgenommen, die besonders schutzbedürftig seien oder deren Asylanspruch nicht hinreichend geklärt sei, sondern Flüchtlinge, „für die eine verbindliche Zusage der Durchführung des Asylverfahrens durch das für sie zuständige EU-Land vorliegt“. Dies treffe auch auf die Personen zu, die sich in der Berliner Kirchengemeinde befinden. Es sei „nicht hinnehmbar, dass derzeit für mehrere Personen die Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung von einer Berliner Kirchengemeinde vereitelt“ werde, so Tschentscher weiter. In allen Fällen habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die eingereichten „Härtefalldossiers“ geprüft und abgelehnt, für jede der Personen lägen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten für die Überstellung vor. Ein Amtshilfeersuchen des Hamburger Amts für Migration an die Berliner Polizei für eine am 3. Juli geplante Überstellung von drei der Personen nach Schweden sei mit Verweis auf eine „politische Weisungslage“ abgelehnt worden.
CDU-Wegner und Pfarrer Martens sabotieren den Rechtsstaat
In zwei Fällen sei die Überstellungsfrist bereits abgelaufen. „Die Missachtung gerichtlicher Beschlüsse durch staatliche Stellen ist ein schwerer Schlag gegen den Rechtsstaat“, so Tschentscher. Das Zusammenwirken von Kirchengemeinden und Berliner Polizei verhindere in diesem Fall den Vollzug von Recht und Gesetz. An Wegner richtete er die Bitte, „die Praxis der Berliner Polizei bzw. die zugrundeliegende politische Weisungslage zu beenden und die Hamburger Behörden“ zu unterstützen. Dies gelte für die Fälle, deren Überstellungsfrist noch laufe.
Pfarrer Martens behauptet, das BAMF habe die „Härtefalldossiers formaljuristisch, aber ausdrücklich nicht inhaltlich geprüft, und ist darum auf unsere inhaltlichen Argumente in seiner Entscheidung nicht eingegangen“. Da die allermeisten Härtefalldossiers abgelehnt würden, sei die Entscheidung keine Überraschung gewesen. Sabine Beikler, die Sprecherin des Innensenats, erklärte, die Hamburger Innenbehörde könne nach Absprachen mit den Berliner Kollegen eigenhändig Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten in der Hauptstadt vollstrecken. Das habe man jedoch offensichtlich nicht gewollt und stattdessen um Amtshilfe gebeten. Diese sei mit der Begründung verweigert worden: „Wir brechen kein Kirchenasyl.“ Dies habe man der Hamburger Behörde auch sehr deutlich gemacht. Von der Berliner Polizei hieß es, man habe angeboten, den Außenbereich um die Gebäude der Kirchengemeinde zu sichern. „Aber in die Sakralräume gehen wir nicht rein. Das wollten die Hamburger Kollegen dann aber auch nicht.“ Man ist also in beiden Städten zu feige, der Anmaßung der Kirchen endlich einmal Grenzen zu setzen. Deren Begründung für das Kirchenasyl ist geradezu lächerlich: den drei Afghanen droht in Schweden keine Verfolgung. Nach dem sonst zum höchsten Gut erhobenen EU-Recht ist das Land eindeutig für deren Asylanträge zuständig. Alles weitere hat deutsche Kirchen nicht zu interessieren. Und dass Wegner diesem Treiben tatenlos zuschaut, während der SPD-Mann Tschentscher in aller Schärfe dagegen protestiert, unterstreicht abermals das desaströse Bild, das Wegner abgibt. (TPL)























