Die AfD mal wieder im Fadenkreuz (Symbolbild:Grok)
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AfD-Kandidaten sollen „verhindert“ werden: NRW-Verfassungsschutz mischt sich in freie Wahlen ein

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Die freiheitsfeindlichen Umtriebe des Verfassungsschutzes nehmen immer ungeheuerlichere Ausmaße an. In Nordrhein-Westfalen geht er nun sogar schon so weit, aktiven Einfluss auf die Kommunalwahlen am 14. September zu nehmen und die Teilnahme von AfD-Kandidaten zu verhindern. In mindestens sechs Fällen hat die Behörde Material über AfD-Politiker gesammelt und an Wahlausschüsse übermittelt, um sie von der Wahlliste entfernen zu lassen. Sechs solcher Fälle sind bisher bekannt. Über Marvin Weber, der in Paderborn als Bürgermeisterkandidat für die AfD antritt, wurde ein 24-seitiges Dossier erstellt, in dem ihm vorgeworfen wird, „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agitiert“ zu haben, weil seine Aussagen sich gegen die Menschenwürde richten würden. Unter anderem hatte Weber sich über „Ersetzungsmigration“ und den „großen Austausch“ empört sowie Remigration gefordert. Diese sei die Befreiung Deutschlands von Millionen Illegalen, die gemäß unseres Asylrechts niemals hier sein dürften“. Weiter schrieb er in einer Telegram-Nachricht: „Gewalttäter, Klaubanden, Clans, Sozialstaatsplünderer, Intensivtäter und sonstige Raketenwissenschaftler der Dritten Welt müssen schnellstmöglich zurück in ihre Heimat gebracht werden“. Vor drei Jahren hatte er gefordert: „Wir brauchen dringend eine Abschiebekultur! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt. Wir sind nicht der historische Müllhaufen für alle Verbrechen dieser Welt.“ Außerdem kündigte er an, die AfD werden dafür sorgen, dass „Antänzer, Dealer und Sozialtouristen“ bald wieder in ihre Heimat zurückkehren würden. Zudem hatte er von einer „deutschlandfeindlichen Politelite“ und einer „Blockparteien-Einheitssuppe“ gesprochen, die mit einer „verbrecherischen Globalistenpolitik“ einen „Beutestaat“ geschaffen habe.

Der Verfassungsschutz warnt vor Bedrohungsszenarien und den Ängsten, die Weber vor Einwanderern geschürt haben soll. Er bringt es sogar fertig, ihm vorzuwerfen, die Ideologie der Nazis verharmlost zu haben, weil er sie mit den 68ern verglichen habe. Dabei ist es der Verfassungsschutz und der Linksstaat, zu dessen Gesinnungspolizei er zunehmend wird, der den Nationalsozialismus permanent bagatellisiert, indem jeder, der von den offiziell vorgegebenen Narrativen abweicht, als Nazi diffamiert wird.

Konstruierte Vorwürfe

Weber selbst verwahrte sich gegen die Vorwürfe. „Kritik am politischen Islam, die Forderung von Abschiebungen von Intensivtätern, islamistischen Gefährdern und denjenigen, die hier mehrheitlich unter dem Deckmantel des Asylrechts in den Sozialstaat eingewandert sind, ist per se weder islamfeindlich noch fremdenfeindlich – schon gar nicht gegen die Menschenwürde“, erklärte er und betonte, ein „rechtschaffener Staatsbürger“ zu sein, der ein „reines Führungszeugnis“ habe. Als Rechtfertigung für seine Bespitzelung beruft das Amt sich auf Paragraf 17 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, der es ihm erlaubt, „personenbezogene Daten an inländische öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich“ ist. Ironischerweise hatte der Paderborner Wahlausschuss mit Weber jedoch kein Problem. Er wurde zur Bürgermeisterwahl zugelassen, die Wühlarbeit des Verfassungsschutzes war in diesem Fall vergeblich. In der Stadt Lage wurde der AfD-Kandidat Uwe Detert auf Betreiben der Grünen jedoch nicht zugelassen. Hier hatte der Wahlausschuss auch den Verfassungsschutz konsultiert.

Diese Vorgänge zeigen, dass der Inlandsgeheimdienst aktiv gegen die zweitstärkste Partei Deutschlands arbeitet und Aussagen sammelt, die völlig vom verfassungsmäßigen Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, um Wahlausschüsse in einem Bundesland dazu zu bewegen, Kandidaten dieser Partei von den Wahllisten zu streichen. Dafür werden Vorwürfe konstruiert, die dem linken Phrasenkatalog entstammen, aber keinerlei juristische Substanz haben – genau wie im „Gutachten“ des Verfassungsschutzes, das die gesamte AfD als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ einstufte. Anstatt sich auf die wahren Gefahren in Deutschland zu konzentrieren, verschwendet diese Behörde auf Bundes- und Landesebene ungeheure Zeit- und Personalressourcen, um eine legale Partei zu kriminalisieren und den Bürgern die Möglichkeit zu nehmen, deren Kandidaten zu wählen. All das unterstreicht erneut, dass der Verfassungsschutz und seine politischen Herren die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in diesem Land sind. (TPL)

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