Querdenken-Gründer Michael Ballweg ist am Donnerstagvormittag in den meisten Anklagepunkten wegen Betrugs und Steuerhinterziehung freigesprochen worden.
Das Landgericht Stuttgart sprach Michael Ballweg, Gründer der „Querdenken“-Bewegung, vom Vorwurf des Betrugs frei und sprach ihn zugleich wegen geringfügiger Steuerhinterziehung in zwei Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig. Dafür erhielt Ballweg eine Verwarnung. Bei den beiden vollendeten Taten der Steuerhinterziehung, für die Ballweg verurteilt wurde, handelt es sich laut Gerichtssprecher Timur Lutfullin um Umsatzsteuervoranmeldungen im Umfang von einmal 11 Euro und einmal 8 Euro für Parfüm und eine Hundematte, die der Angeklagte über seine Firma abgerechnet hat. „Es waren aber klar private Ausgaben.“ Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StPO) ergeht idR, wenn sich die Staatsanwaltschaft einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit bzw. gegen Auflage partout entgegenstellt – sie muss zustimmen. Ist dann quasi das mildeste Mittel, also sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung und wird recht schnell wieder aus dem Register gelöscht.
Michael Ballweg | URTEILSVERKÜNDUNG LIVE-Bericht aus STUTTGART https://t.co/iA1eihFG0x
— SpunktNEWS (@SpunktNEWS) July 31, 2025
Damit endet ein Verfahren, das von Anfang als politische Inszenierung aufgebaut war und nicht mehr viel mit einem rechtstaatlichen neutralem Strafverfahren gemein hatte. Fast 300 Tage saß Ballweg in Untersuchungshaft, teils in Isolierung, ohne dass ihm ein konkreter Schaden oder eine eindeutige Bereicherungsabsicht nachgewiesen werden konnte. Die öffentliche Vorverurteilung war gewaltig: Man warf ihm millionenfachen Betrug, Geldwäsche und den Versuch vor, sich an Spenden seiner Bewegung zu bereichern. Die Schlagzeilen waren laut, die Empörung groß – und nun? Ein Freispruch in den meisten Punkten, eine geringe Strafe wegen Formalien.
Und auch diese Entwicklung zeigt, wo Deutschland mittlerweile angelangt ist. Nicht nur wegen der fragwürdigen Verhältnismäßigkeit von Haftzeit und Urteil, sondern vor allem wegen der politischen Begleitmusik. Der Staat hat mit voller Wucht zugeschlagen – gegen einen prominenten Kritiker der Corona-Maßnahmen. Doch am Ende konnte ihm das Gericht keine Bereicherungsabsicht nachweisen. Die Spenden an ihn waren freiwillig, die Grenze zwischen politischen Aktivitäten und Privatperson unscharf – wie bei vielen Aktivisten. Aber ausgerechnet bei Ballweg wurde mit aller Härte ein Exempel statuiert. Dass dieses Exempel nun fast vollständig in sich zusammenfällt, wirft ein verheerendes Licht auf die Unabhängigkeit und Objektivität des Vorgehens. Ein Prozess dieser Größenordnung, mit solcher medialer Dauerpräsenz, endet nicht mit einem Schuldspruch, sondern mit einem rechtlichen Achselzucken.
Für viele Bürger ist der Fall Ballweg ein weiterer Beleg, dass politische Justiz in Deutschland immer mehr Raum gewinnt. Dass das Vertrauen in den Rechtsstaat dadurch immer weiter erodiert, scheint den Machthabenden egal.
In den Kommentarspalten heißt es zum Fall Ballweg:
„Man darf jetzt gespannt sein, was mit all denen passiert, die sich am politisierten Mißbrauch des Rechts als Waffe beteiligt haben – ich kann nur jedem echten Demokraten empfehlen, persönlich nachzuhaken und keine Ruhe zu geben.“
Peter Boehringer kommentiert auf X: „Es ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 11,42 € und 8,11 € sowie einer verspäteten Steuererklärung in Untersuchungshaft auf Steuerhinterziehung zu verurteilen.
Diese Verurteilung hat nur einen Zweck: der Mainstreampresse eine Schlagzeile zu liefern, damit sie davon ablenken kann, dass Michael Ballweg 10 Monate unschuldig in Untersuchungshaft saß.“
(SB)























