Migrantenquote in Sachsens Verwaltung führt zu Chaos und Ineffizien

Das sächsische Integrationsgesetz fordert, den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in Behörden zu erhöhen. Jonas Dünzel, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Dresdner Landtag, hat in einer Anfrage (Drs. 8/2928) Details zur Umsetzung erfragt. Die Antworten der Regierung offenbaren laut Dünzel absurde Entwicklungen.So werden Stellenanzeigen nun auch auf Englisch veröffentlicht, was suggeriert, dass künftig Menschen in der Verwaltung arbeiten könnten, die Deutsch nur unzureichend beherrschen.

„Die Amtssprache ist Deutsch. Ihre Beherrschung muss Grundvoraussetzung für eine Anstellung in Behörden bleiben“, betont der AfD-Politiker Zudem kritisiert er den Umgang mit dem Begriff „Migrationshintergrund“. Obwohl im Integrationsgesetz erwähnt, kann die Regierung nicht angeben, wie viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst tätig sind oder welcher Anteil angestrebt wird. In anderen Bundesländern, etwa Berlin, werden diesbezüglich hohe Zielvorgaben von 40 Prozent genannt.

Genaue Angaben unmöglich

Dünzel sieht hier einen Widerspruch: Der Begriff impliziert eine ethnische Identität, wird aber zugleich unter Extremismusverdacht gestellt, was genaue Angaben unmöglich mache.Für Dünzel ist klar: „Die fachliche Eignung ist das einzige zulässige Kriterium für Einstellungen in Behörden, gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.“ Das Integrationsgesetz mit seiner impliziten Migrantenquote hält er für verfassungswidrig und überflüssig.

Erneut zeigt sich hier die die Spannung zwischen gesetzlichen Vorgaben und praktischer Umsetzung. Während das Gesetz Diversität fördern soll, sieht die AfD darin einen Verstoß gegen meritokratische Prinzipien und sprachliche Standards. Die Frage bleibt, wie die Regierung den Widerspruch zwischen gesetzlicher Vorgabe und klarer Definition auflösen will.(TPL)