Um eine EU-Richtlinie umzusetzen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sogenannte „strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ oder, auf englisch: „Strategic Lawsuits Against Public Participation“ (SLAPP) erschweren soll. Dabei geht es darum, dass Medien, einzelne Journalisten oder NGOs verklagt werden, es dabei aber nicht um falsche Berichte geht, sondern nur darum, den Beklagten, durch langfristige juristische Auseinandersetzungen so viele finanzielle Schwierigkeiten wie möglich zu machen. Die EU will solche „Einschüchterungsklagen“ verhindern. Deshalb sollen spezifische SLAPP-Klagen als „missbräuchlich“ eingestuft werden und den Klägern Kostenachteile einbringen. Das Bundesjustizministerium geht mit seinem Entwurf weit über die EU-Richtlinie hinaus.
Diese gilt eigentlich nur für Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug innerhalb der EU, soll nach dem Willen der Bundesregierung aber auch für rein nationale Sachverhalte gelten. Hinter dieser eigentlich lobenswerten Absicht steckt, wie der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau gegenüber „Tichys Einblick“ ausführte, jedoch auch und gerade die Absicht, die unsäglichen NGOs vor Klagen zu schützen – auch wenn diese berechtigt sind. Der Gesetzentwurf ignoriere das einzig objektiv prüfbare Kriterium – die offensichtliche Unbegründetheit einer Klage – und stütze sich stattdessen auf schwer überprüfbare Motive der Klägerseite. Denn wie solle nachgewiesen werden, dass eine Klage allein das Ziel verfolge, der Gegenseite möglichst hohe Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten zu verursachen?
Ziel: Grenzenlose NGO-Macht zementieren
Eine solche Feststellung ist de facto gar nicht möglich, da man bei jeder Klage pauschal den Vorwurf erheben kann, es ginge dabei ja gar nicht um inhaltliche Dinge, sondern nur um die Schädigung des Beklagten. Der Entwurf sieht jedoch vor, dass ein Gericht bereits zu Klagebeginn eine entsprechende Bewertung vornehmen soll, womit es sich, so Vosgerau, jedoch sofort für befangen erklären würde, da es ja am Anfang des Verfahrens bereits das Urteil vorwegnähme, dass die Klage nur der Einschüchterung diene. Dies sei praktisch gar nicht umsetzbar. Außerdem sei die SLAPP-Gesetzgebung auch daraus ausgerichtet, NGOs, aber auch regierungstreue Medien wie etwa „Correctiv“, gegen Klagen zu immunisieren, indem man es erleichtere, den Vorwurf einer bloßen SLAPP-Klage gegen die Kläger vorzubringen, was dann mit massiv erhöhten Kosten einherginge.
Auch dies ist also der Versuch, die Macht des NGO-Molochs noch weiter zu zementieren, und die Union, die ihn vor der Wahl noch mit 551 Fragen einer gründlichen Prüfung unterziehen wollte, trägt auch dieses Vorhaben wieder mit. (TPL)























