Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat erneut bestätigt, dass dessen Richter von allen guten Geistern verlassen sind. Sie verkündeten allen Ernstes, dass künftig keine Migranten mehr in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden dürfen, wenn dort nicht „alle Menschengruppen“ sicher seien. Im Klartext bedeutet dies, dass Ausweisungen in sämtliche Länder der Welt, die nicht EU-Standards entsprechen, grundsätzlich verboten sind. Wenn ein Land zum sicheren Drittstaat erklärt wird, muss also nachgewiesen werden, dass dort jeder einzelne Bürger umfassenden Rechtsschutz genießt – was natürlich völlig unmöglich ist. Kein einziger Homosexueller dürfte dann in irgendein islamisches Land abgeschoben werden oder ihm Asyl verweigert werden, wenn er von dort kommt, weil es in diesen Staaten überall eine Unterdrückung von Homosexuellen gibt und auch religiöse Minderheiten keinen Rechtsschutz genießen.
Das Urteil ist in seiner Realitätsfremdheit geradezu wahnwitzig. Geklagt hatten zwei Asylbewerber aus Bangladesch, deren Antrag von Italien abgelehnt wurde, weil Bangladesch als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Deshalb wurden sie in Lager nach Albanien gebracht. Mit diesem Plan will die italienische Regierung dem Ansturm illegaler Migranten entgegenwirken. Mit dem Urteil ist er nun de facto hinfällig. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni warf dem EuGH dann auch vor, „erneut“ Zuständigkeiten zu beanspruchen, die ihm nicht zustünden, während die Verantwortung eigentlich bei der Politik liege.
Dieses Gericht darf Deutschland nicht mehr anerkennen
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich noch im Mai empfänglich für ein ähnliches Modell gezeigt. Auch der Plan der Bundesregierung, die Liste der sicheren Herkunftsländer um Indien, die Maghreb-Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer einzustufen.
Erst im vergangenen Oktober hatte der EuGH geurteilt, dass sämtliche Frauen aus Afghanistan -ca. 20 Millionen- pauschal einen Asylgrund in der EU hätten, völlig unabhängig davon, ob ein individueller Verfolgungsgrund vorliegt. Solche Urteile zeigen, dass Juristen, auch in Deutschland und anderen Ländern, ihre Positionen zunehmend missbrauchen, um politischen Aktivismus auf Kosten der Bevölkerung zu betreiben. Ob das Bundesverfassungsgericht plötzlich den Klimaschutz als Verfassungsziel aus dem Hut zaubert, das niedersächsische Oberverwaltungsgericht, beschließt, dass die Rückführung von Migranten, die schon in Griechenland Asyl erhalten haben, unzumutbar sei, weil dort angeblich die „ernsthafte Gefahr besteht, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse (,Bett, Brot, Seife’) nicht befriedigen können“, oder Marine Le Pen in Frankreich die Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl verweigert wird: In diesen und vielen anderen Fällen maßen Gerichte sich politische Macht an.
Und vor allem gilt dies für das höchste Gericht einer degenerierten Europäischen Union, die zu verlassen für Deutschland schon aus purem Überlebenswillen ein Gebot der Stunde wird. Deutschland müsste nach diesen Entscheidungen seine Anerkennung des EuGH auf den Prüfstand stellen, denn dieser juristischen Übergriffigkeit muss endlich Einhalt geboten werden. Die Macht des EuGH muss gebrochen werden, indem man sich seiner Zuständigkeit entzieht und auch sonst muss wieder eine klare Gewaltenteilung vollzogen werden.























