Irena Rudolph-Kokot (Bild: Screenshot Friedrich-Ebert-Stiftung)
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Sie wollte ja „nur“ sozial ächten: SPD-Politikerin verbreitete „Fahndungsplakate“ von „Coronaleugnern“ – Amtsgericht spricht sie frei

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Eine ebenso unbedeutende, wie linksradikale SPD-Politikerin veröffentlichte auf X Steckbriefe mit Namen und Bildern von Personen, die sie als „Coronaleugner“ und „Querdenker“ ausmachte. Vom Amtsgericht in der Linkenhochburg Leipzig wurde sie nun freigesprochen, da sie es ja nur und lediglich auf die „soziale Ächtung“ der Personen abgesehen hatte. 

Wer als Bürger coronakritische Maßnahmen hinterfragte oder sich gar gegen staatliche Eingriffe zur Wehr setzet, musste mit konsequenter Strafverfolgung rechnen. Anders sieht es aus, wenn die Grenze des Rechtsstaates von links überschritten wird – wie im aktuellen Fall der Leipziger SPD-Stadträtin und  linksradikalen Aktivistin Irena Rudolph-Kokot.

Obwohl sie öffentlich Fahndungsfotos von Corona-Demonstranten teilte – die Personenhatz hatte sie von  „Fahndungsplakate“ der linksextremistischen Plattform Indymedia übernommen –  darunter einen Polizeibeamten in zivil – sprach das Amtsgericht Leipzig sie nun frei. Das Gericht sah in ihrem Handeln keine üble Nachrede oder Verleumdung – vielmehr habe sie im „öffentlichen Interesse“ gehandelt. Denn: Die gute ultralinke Genossin  Rudolph-Kokot wollte ja lediglich die Stadt Leipzig und die Polizei informieren , wer sich bei damaligen „Querdenken“-Demonstrationen in Leipzig aufhielt, so die erfolgreiche Verteidigung. Dass laut Tag24 im Prozess eine Zeugin aussagte, dass sie und ihr auf den Plakaten abgebildeter Freund nach der Verbreitung der Plakate mit dem Tod bedroht wurden und sie außerdem als „Nazischlampe“ bezeichnet worden sei interessierte  Richterin Ute Fritsch nicht.

Wegen der Beleidigung eines Polizisten als „Nazi“ wurde Rudolph-Kokot in einem anderen Verfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verurteilt.

Im Klartext: Eine SPD-Politikerin beteiligt sich an einer Art linken Selbstjustiz, indem sie in sozialen Medien Bilder von Menschen verbreitet, die an einer Demonstration teilgenommen haben – mit dem klaren Ziel, diese an den Pranger zu stellen. Der Schutz persönlicher Daten? Die Unschuldsvermutung? Alles zweitrangig. Stattdessen wurde hochrichterlich betont, dass die ultralinke SPD-Politikerin „nicht vorsätzlich gehandelt“ habe. Der Freispruch für Rudolph-Kokot ist deshalb nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch gesellschaftlich gefährlich. Er öffnet die Tür für weitere linke Denunziationskampagnen – mit dem Segen der Justiz.

In den sozialen Medien zeigt man sich erschüttert und fragt:

„Ach nur „soziale Ächtung“? Kann man bitte die Daten von dieser widerlichen Type veröffentlichen, damit man sie leichter sozial ächten kann? Unfassbar. Unsere Gerichte sind im Arsch. Linksgrün unterwandert. „

„Wird man denn auch frei gesprochen, wenn man die persönlichen Daten dieser Person auf Fahndungsplakaten veröffentlicht, weil man die soziale Ächtung will ?“

„Wo wohnt denn diese Politikerin? Ich frage, damit ihr Umfeld sie sozial ächten kann. „

(SB)

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