Rückzug: Linksradikale SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf (Foto: IMAGO)
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Plagiatsjäger findet 91 verdächtige Passagen in Doktorarbeit von linksextremer Richterkandidatin – Brosius-Gersdorf wehrt sich mit Anwaltsteam

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Der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber und sein Team haben ihre Untersuchung der an der Universität Hamburg eingereichten Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf, der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, deren Wahl letzten Monat, zumindest vorläufig, an Widerstand aus der Unions-Bundestagsfraktion scheiterte, abgeschlossen. Dabei haben sie 91 Stellen ermittelt, die den zwingenden Verdacht nahelegen, dass die Arbeit von Brosius-Gersdorfs Ehemann Hubertus Gersdorf verfasst wurde. „Die Indizien dafür sind nicht nur gemeinsame Zitierfehler und gemeinsame distinkte Formulierungen, sondern vor allem auch die Tatsache, dass sich unter den Quellen der Textübereinstimmungen auch Texte befinden, die Hubertus Gersdorf bereits vor 1997 publiziert hat“, heißt es in dem Gutachten. Gegenüber „Bild“ sagte Weber, dass sein Mitarbeiter, der hauptsächlich mit der Sache betraut gewesen sei, davon ausgehe, dass Hubertus Gersdorf „nahezu oder komplett die Doktorarbeit verfasst hat“. Wer sich die markierten Stellen ansieht, wird sich diesem Eindruck tatsächlich kaum entziehen können. Zu offensichtlich sind die teils wörtlichen, teils sinngemäßen Übereinstimmungen.

Das Anwaltsteam von Brosius-Gersdorf ging sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe in die Vollen: „Bild“ wollte man sogar untersagen, überhaupt darüber zu berichten. Sämtliche Vorwürfe werden in einer eilig verschickten Stellungnahme rundheraus un vehement abgestritten. Es sei „nicht einmal ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben“, wird darin behauptet. Deshalb sei „es nicht gerechtfertigt, den von Weber aufgestellten Verdacht massenmedial zu verbreiten“. Dabei hatte die Kanzlei zuvor bemängelt, die gesetzte Frist von ca. 27 Stunden seit Erhalt des Gutachtens sei viel zu kurz, um allen Vorwürfen entgegenzutreten. Trotzdem wusste man dann aber plötzlich, dass sämtliche Anschuldigungen angeblich völlig haltlos sind.

Wird auch diese Affäre kleingeredet und ausgesessen?

Dass sie in ihrer Dissertation auf wissenschaftliche Arbeiten ihres Ehemannes verwiesen habe, „die vor Veröffentlichung ihrer Dissertation publiziert wurden, lässt nicht den Vorwurf eines Ghostwriting durch Gersdorf zu“, heißt es weiter. Es gehöre zum wissenschaftlichen Arbeiten dazu, veröffentlichte Literatur zu zitieren, egal ob sie vom Ehemann verfasst wurde oder von Fremden. Die erneuten Plagiatsvorwürfe seien „unzutreffende, haltlose und ehrverletzende Vorwürfe, durch die die Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten massiv verletzt werden“. Rechtliche Schritte gegen Weber seien „bereits in Vorbereitung“. Union und SPD wollten sich nicht zu dem Fall äußern.

Man darf gespannt sein, ob das Kartell aus Politik, Medien und dem nahezu vollständig auf links gedrehten Bildungsestablishment auch diese Affäre wieder kleinredet und aussitzt. Bereits letzten Monat hatten sich, wie Weber erinnert, SPD, Grüne, mehr als 300 Rechtswissenschaftler sowie die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die Leitung der Universität Potsdam, an der Brosius-Gersdorf lehrt, schützend vor den „sehr wahrscheinlichen Promotionsbetrug“ gestellt. Diese Herrschaften wären gründlich blamiert, wenn man Brosius-Gersdorf ihren Titel entziehen würde, ganz zu schweigen von der SPD, die ihre Kandidatin dann endgültig zurückziehen müsste, die spätestens jetzt aber ohnehin so schwer beschädigt ist, dass sie nicht mehr vermittelbar ist. Nun wird sich zeigen, ob das wankende Machtkartell wieder einmal zusammenhält und sich damit abermals entlarvt. (TPL)

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