Die Enthüllungen des österreichischen „Plagiatsjägers“ Stefan Weber und seines Teams zur Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf, der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, haben der von der SPD zum Opfer einer angeblichen „rechten“ Medienkampagne erklärten Juristin nicht nur den fachlichen, sondern auch den moralischen Todesstoß versetzt. Webers Untersuchung legt den dringenden Verdacht nahe, dass die Dissertation mindestens zu weiten Teilen von Brosius-Gersdorfs Ehemann Hubertus Gersdorf verfasst wurde. Andere Plagiatsexperten bestätigen diesen Eindruck: Der Berliner Rechtswissenschaftler Professor Gerhard Dannemann erklärte, dass er „die textuellen Übereinstimmungen“ zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf, die ihm bereits bekannt waren, „auch weiterhin für durchaus problematisch“ hält. Er schließt ausdrücklich aus, „dass die zufällig sein könnten“. Entweder hätten beide sich „bei einer gemeinsamen verfassten Vorlage bedient oder eine/r hat von dem/der anderen abgeschrieben“.
Zwar hätte theoretisch auch eine dritte Person diese Vorlage verfasst haben können, dafür sehe er jedoch keine Anzeichen, so Dannemann weiter. „So oder so müsste das offengelegt werden“, forderte er. Dannemanns Frankfurter Kollege Roland Schimmel sprach von „augenfälligen Textparallelen“, die „ganz sicher kein Zufall“ seien. Bisher habe niemand erklärt, wie es dazu gekommen sei. „Ob nun er für sie oder sie für ihn Text geschrieben hat – und ob der jeweils andere das gewusst hat –, das scheint mir nicht so sicher zu sein“, so Schimmel. Es gebe Dutzende „distinkte Formulierungen“, also „sehr eigene Formulierungen, die parallel in beiden Texten“ vorkämen. Da werde es „problematisch“, da beide Schriften die Versicherung enthalten würden, „dass es sich um eigene Werke handelt“. Nur wessen eigenes Werk sie sind, könne man nicht sicher sagen. Für das, was Weber sage, spreche „nach gesundem Menschenverstand ganz viel“, so Schimmel weiter. Ob man das aus dem Text verlässlich belegen könne, hält er jedoch für zweifelhaft.
“Hoch versierte Juristin”
Die Universität Hamburg versicherte, die neuen Vorwürfe zu prüfen. Brosius-Gersdorfs Anwälte spucken derweil Gift und Galle und weisen sämtliche Vorwürfe pauschal zurück. Auch die SPD hält stur und blindwütig an ihrer Kandidatur fest: „Die SPD-Bundestagsfraktion hat Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf als Expertin benannt, weil sie eine anerkannte und hochgeschätzte Juristin mit besonderer Expertise ist. An dieser fachlichen Qualifikation hat sich nichts geändert, die Vorwürfe sind absurd“, lautete das peinliche und kontrafaktische Statement von Carmen Wege, der rechtspolitischen Sprecherin der SPD. Mindestens ebenso blamiert ist jedoch die Union: Noch vorletzte Woche hatte Kanzleramtsminister Thorsten Frei behauptet: „Sie ist in jedem Fall eine fachlich hoch versierte Juristin. Das ist überhaupt gar keine Frage“. Dieses Zitat wirkt nun noch lächerlicher als es ohnehin schon war. Weil sie zu feige war, um zuzugeben, dass es vor allem Brosius-Gersdorfs ultraradikale Positionen zur Spätabtreibung waren, weshalb es so viel Widerstand in der Unions-Fraktion gegen sie gab, hatte man die Plagiate in ihrer Doktorarbeit als Vorwand genommen. Diese standen damals aber noch gar nicht fest, die Untersuchung kam gerade erst in Gang.
Inzwischen kann jeder die Belege dafür nachprüfen. Das politisch-mediale-akademische Kartell hat sich bereits jetzt wieder in seiner ganzen Verkommenheit entlarvt. Zudem ist auch zum x-ten Mal die ungeheuerliche Schlampigkeit im akademischen Betrieb aufgezeigt worden. Ein Großteil der größtenteils nur aus Prestigegründen verfassten Dissertationen, die oft nicht einmal akademischen Wert haben, dürfte nicht den Ansprüchen „guter wissenschaftlicher Praxis“ entsprechen. Es ist, wie alles, was die „Eliten“ dieses Landes veranstalteten, nur noch ein einziges betrügerisches Schmierentheater. (TPL)























