Am 21. September findet in Ludwigshafen die Wahl zum Oberbürgermeister statt – allerdings ohne den AfD-Kandidaten Joachim Paul. Diesem wurde vom Wahlausschuss der Stadt, der aus sechs Mitgliedern von SPD, CDU, FDP und FWG (Freie Wählergemeinschaft) besteht, die Teilnahme verweigert. Dem vorausgegangen war ein Aufstand von Grünen, Linken und Antifa, die ein eigens gegründetes „Netzwerk gegen Joachim Paul„ unterstützten und gegen den Kandidaten mit Hass und Hetze agitierten. Grundlage für den beispiellosen Willkürakt des Wahlausschusses waren vermeintlich objektive “Auskünfte” des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, der dem SPD-geführten Innenministerium untersteht. Die Behörde wurde um eine “Einschätzung” Pauls gebeten, die natürlich bereitwillig erteilt wurde – und zwar auf die “bewährte” Art hierzulande, durch eine Sammlung öffentlich zugänglicher Aussagen, die allesamt ganz und gar von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht ansatzweise als verfassungsfeindlich zu bewerten sind (zumal ja auch keinerlei juristische Verfahren gegen Paul im Gange sind), jedoch den weder von Grundgesetz noch Strafgesetzbuch vorgesehenen erfundenen Tatbestand “unterhalb der Strafbarkeitsschwelle” erfüllen.
Die Bewertung der in diesen wunschgemäß gelieferten „Gutachten“ zusammengetragenen mündlichen und schriftlichen Äußerungen Pauls respektive das, was man ihm hier zur Rechtfertigung des faktischen Grundrechtsentzugs seines passiven Wahlrechts anlastet, ist geradezu atemberaubend in seiner schlichten Dummheit und Anmaßung. Unter anderem wird ihm vorgeworfen, einen Artikel zum Nibelungenlied unter dem Titel „Deutscher Mythos kehrt zurück: ‚Hagen – im Tal der Nibelungen‘ als Schritt in die richtige Richtung“ veröffentlicht zu haben, in dem er die Sage „als Geschichte großer Männer und Frauen“ bezeichnete, „die tun, was getan werden muss, weil sie ihren Werten und damit sich selbst treu bleiben wollen. Gleichgültig, was das Leben auch schicken mag. Und zwar selbst und gerade dann, wenn ihres auf dem Spiel steht“. Nicht nur diese Äußerung hält man für “problematisch”, sondern vermerkt auch kritisch, dass die Sage für Paul „eine große Bedeutung in Bezug auf nationalen Stolz“ habe – was für Deutschlands “Verfassungsschützer” anscheinend die Vorstufe in den Nationalsozialismus darstellt.
Irgendwas mit rechts
Weiter wirft man ihm vor, „dass er keinerlei Berührungsängste mit dem ‚Compact-Magazin‘ und deren (sic!) Verantwortlichen“ habe. Zudem habe er am „Tag des Vorfelds“ des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein teilgenommen, wo auch das „Freilich“-Magazin sowie der Verein „Ein Prozent“ vor Ort vertreten gewesen seien – beides untadelige und in keiner Weise auch nur im Verdacht mangelnder Verfassungstreue stehende Institutionen der kritischen Gegenöffentlichkeit. Und schließlich wird Paul auch noch zur Last gelegt, dass er zu einem Bücherbasar im „Quartier Kirschstein“ eingeladen worden sei, wo „unter anderem das Chemnitzer ‚Antiquariat Zeitenstrom‘ diverse rechte Literatur“ ausgestellt habe.
Man kann sich so etwas gar nicht mehr ausdenken: Zuspruch zum Nibelungenlied und die Kontaktschuld, an Veranstaltungen teilgenommen zu haben, auf denen unliebsame Medien vertreten waren, reichen in diesem Land mittlerweile, um einem unbescholtenen Bürger, der auch noch seit neun Jahren im rheinland-pfälzischen Landtag sitzt und der noch zu Jahresbeginn problemlos bei der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis als Kandidat antreten konnte, urplötzlich seine Verfassungstreue abzusprechen, ihm sein demokratisches Grundrecht auf das passive Wahlrecht zu verweigern und ihn zudem einer gesellschaftlichen Rufmordkampagne auszusetzen – inklusive Drohung, dass die Staatsspitzel bei Bedarf auch noch tiefer graben und weitere solcher Unbotmäßigkeit zusammentragen könnten. So schreibt der zuständige Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes denn auch: „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass insbesondere die den hiesigen Internet-Recherchen zugrundeliegenden Ergebnisse keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.“ Was damit eingeräumt wird: Es handelt sich um nichts weiter als um ein paar eilig zusammengegoogelte Recherchen, mit denen der Inlandsgeheimdienst von Rheinland-Pfalz seine Zeit und das Geld der Steuerzahler verschwendet, um Vertretern der um ihre Macht bangenden “Unsere Demokratie”-Kartellparteien raunende Vorwürfe à la “irgendwas mit rechts” als Munition zu liefern.
McCarthy war nichts dagegen
Es sind Zustände, die selbst die Auswüchse des McCarthyismus der 1950er Jahre in den USA wie harmlose Eskapaden erscheinen lassen. So etwas würde man in Weißrussland oder sonstigen Demokraturen erwarten, aber nicht im “besten Deutschland aller Zeiten”. Oder gerade dort? Wäre diese Demokratie noch intakt und würde das Grundgesetz tatsächlich vollumfänglich gelebt werden, dann müsste nicht nur ein “Verfassungsschutz”, der sich für eine derartige politische Hexenjagd hergibt, sofort aufgelöst werden, sondern es müssten auch sämtliche verantwortlichen Wahlausschussmitglieder in Ludwigshafen, die an dieser Ausbootung eines missliebigen oppositionellen Mitbewerbers Anteil haben, zurücktreten.
Paul selbst erklärte: „Die Wähler in Ludwigshafen und alle jene, die auf grundsätzlichen Wandel hoffen und ihn mit der Wahl der AfD verbunden haben, sind heute um ihre Stimme betrogen worden. Wer immer auch OB wird, er hat sein Amt einer undemokratischen Wahl zu verdanken, bei der Wähler in Ludwigshafen zuvor entrechtet und bevormundet worden sind, und zwar von der Konkurrenz!“ Es dürfe sich nun „niemand mehr wundern, wenn die Politikverdrossenheit immer größer wird.“ Er kündigte an, unverzüglich rechtlich gegen die Entscheidung des Wahlausschusses vorgehen, wobei er sich auf ein Vabanquespiel einlässt – denn man kann mittlerweile nur hoffen, auf einen der immer seltener werdenden neutralen und politisch unvoreingenommenen Richter zu stoßen, zumal die Gesinnungsjustiz mit aktivistischen Richtern à la Frauke Brosius-Gersdorf & Konsorten inzwischen selbst in den Eingangsinstanzen in diesem Land auf dem Vormarsch ist.
Leiser Putsch von oben
Der stellvertretende rheinland-pfälzische AfD-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier kritisierte: „Offenbar hat Innenminister [Michael] Ebling aus seiner jüngsten Klatsche rein gar nichts gelernt, als er rechts- und verfassungswidrig versuchte, AfD-Mitglieder nicht zum Staatsdienst zuzulassen. Es ist skandalös, zu welchen Methoden Ebling und seine SPD mittlerweile greifen. Weil die AfD bei der Bundestagswahl in Ludwigshafen bei den Zweitstimmen vor der SPD landete, versucht Ebling nun im Panikmodus, sich mittels konstruierter und unhaltbarer Rechtsextremismusvorwürfe eines direkten und erfolgreichen Konkurrenten zu entledigen.“
Der Skandal um Paul ist leider kein Einzelfall: Auch in Nordrhein-Westfalen, wo am 14. September Kommunalwahlen stattfinden, verschickt der Verfassungsschutz Dossiers über AfD-Kandidaten an Wahlausschüsse, um so deren Ausschluss von der Wahl durch fadenscheinige Pseudo-Expertisen zu ermöglichen. Dem AfD-Bewerber Uwe Detert wurde in der Stadt Lage deshalb bereits die Kandidatur verwehrt. Das ist der Zustand dieser Republik: Parteipolitisch kommandierte Verfassungsschutzämter – als Untergebene der Innenministerien – wirken aktiv daran mit, Wahlen zu sabotieren, indem sie oppositionelle Kandidaten anhand von völlig legitimen, aus dem Kontext gerissenen und mit reichlich pejorativen Unterstellungen gespickten Privataussagen im Netz diffamieren, obwohl objektiv-rechtlich gegen sie rein gar nichts vorliegt. Es handelt sich um einen Teil des “stillen Putsches”, mit dem die mittlerweile größte Partei dieses Landes zerschlagen werden soll. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes wird hier so eklatant mit Füßen getreten wie nie – und das auch noch von den staatlichen Stellen, die in ganz besonderer Weise damit beauftragt sind, es zu schützen. Und die Empörung darüber bleibt gänzlich aus. Die Medien schweigen, die “Zivilgesellschaft” frohlockt. (DM)























