Gericht (Symbolfoto: Von MR.Yanukit/Shutterstock)
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Afghane zerbeißt beim sexuellen Übergriff seinem Opfer das Gesicht: Freispruch für Täter mit „krankhafter Übersexualität“

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Ein Mann aus Afghanistan greift brutal eine Frau im Park an. Der Täter will „Romantik und Spaß“ mit ihr, beißt ihr dreimal ins Gesicht. Im Prozess wird er freigesprochen – Schuldunfähig. Er hätte eine krankhafte „Übersexualität“ entwickelt und könne einem Angriffsimpuls auf ein Zufallsopfer nicht mehr ausreichend widerstehen, erklärte der Richter.

Eine 46-jährige Mutter und Ehefrau wurde Opfer eines brutalen Übergriffs durch einen 33-jährigen Mann aus Afghanistan. Der 25-jährige Merkel-Gast, der im Zuge ihrer Einladung an die muslimische und afrikanische Welt via Massenzuwanderung nach Deutschland gekommen war.  Im vergangenen September war sein Opfer auf ihrem üblichen Spazierweg durch den Stadtpark unterwegs, um von ihrer Arbeit als Psychotherapeutin abzuschalten, wie der Richter in der Urteilsbegründung erklärte. Die 46-Jährige trug Kopfhörer und war darum völlig überrascht, als sie kurz vor dem Ausgang von einem Mann angesprochen wurde. Er habe ihr gesagt, dass er mit ihr „Romantik und Spaß” haben wolle. Die 46-Jährige sagte ihm, sie sei verheiratet und zweifache Mutter. Der Afghane ließ sich nicht abwimmeln, verfolgte die Frau und griff sie unvermittelt von hinten an. Trotz heftiger Gegenwehr und lauter Schreie brachte er sie zu Boden und biss ihr dreimal ins Gesicht. Die 46-Jährige versuchte verzweifelt, den Notruf auf ihrem Handy zu wählen, doch der Täter entriss ihr das Telefon. Als ihre Kräfte schwanden, änderte die Frau ihre Taktik und versuchte, den Angreifer durch Gespräche zu besänftigen. Schließlich ließ er von ihr ab und floh mit dem gestohlenen Handy. Bis heute leidet das Opfer an den körperlichen und seelischen Folgen dieses brutalen Angriffs.

Nun erging das Urteil gegen den, bereits vor dieser Tat in zwei Fällen ähnlich auffälligen Frauenschinder. Das Gericht sprach den Täter frei – mit der perfiden und unzählige Male abgegebenen Begründung, er sei aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig. Seine krankhafte Übersexualität habe ihm die Fähigkeit zur Steuerung seiner Triebe vollständig genommen, weshalb er nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden könne. Statt einer Gefängnisstrafe wurde er auf Steuerzahlerkosten in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.  Die Behandlung werde eine Zeit lang dauern, heißt es weiter. Eine Krankheitseinsicht könne ihm aber nur unter den Bedingungen des Maßregelvollzugs vermittelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In den Kommentarspalten scheint man zu erkennen, wohin uns dieser Massenmigrationswahnsinn treibt:

„Jeder kann offensichtlich alles machen und keiner wird zur Rechenschaft gezogen – am besten wird „Übersexualität“ zum Unwort des Jahrzehnts gewählt, denn das Problem, ach nein, die „Erkrankung“ grassiert ja schon länger in unserem Land! Aber wenn man möglichst wenig darüber spricht (und dabei auf jeden Fall immer schön brav das „N-Wort“ vermeidet), hoffen offensichtlich viele Medienmenschen und Entscheidungsträger darauf, dass es dann auch nicht von der Bevölkerung wahrgenommen wird! Kopf in den Sand und dann wird alles „gut“!“

(SB)

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