Die EU ist bekannt für ihre strengen Vorschriften, doch die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die am 30. Dezember 2025 in Kraft tritt, setzt neue Maßstäbe in Sachen Bürokratie. Diese Verordnung, die für kleinere Betriebe ab Juni 2026 gilt, soll den Handel mit Produkten verbieten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sind rund 370.000 Unternehmen in Europa betroffen. Die Regelung umfasst Waren wie Kaffee, Kakao, Soja, Rindfleisch, Kautschuk und Holzprodukte.
Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Rohstoffe von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht gerodet wurden. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Die Anforderungen sind enorm: Firmen, die mindestens zwei der Kriterien – 50 Millionen Euro Umsatz, 25 Millionen Euro Bilanzsumme oder 250 Mitarbeiter – erfüllen, müssen jährlich detaillierte Sorgfaltserklärungen einreichen. Diese müssen Lieferantenangaben, Produktzusammensetzungen und sogar Geokoordinaten der Anbauflächen enthalten.
Herkunftsnachweise per Satellit
Satellitenbilder sollen die entwaldungsfreie Herkunft belegen. „Schokolade ist erfasst, aber ein mit Kakaobutter gebackener Keks nicht“, erklärt Thomas Uhlig von KPMG Law die komplexe Regelung. Selbst Produkte wie Pappbecher oder Reifen könnten betroffen sein, nicht jedoch das Endprodukt Auto oder Fahrrad. Besonders problematisch ist die Umsetzung für Lieferanten aus Risikoregionen wie Sri Lanka oder Indonesien, die oft keine ausreichenden Nachweise liefern können. Zudem fordert die EUDR die Einhaltung aller Gesetze des Ursprungslandes, von Arbeitsrechten bis zur Korruptionsbekämpfung.
Dies stellt vor allem kleinere Betriebe vor unlösbare Herausforderungen. Die Verordnung wird wieder mal zum Sinnbild eines überbordenden Regulierungswahns, der viele Unternehmen an ihre Grenzen bringt – ein Umstand, der die EU-Kommission jedoch kaum zu interessieren scheint. (TPL























