Die AfD mal wieder im Fadenkreuz (Symbolbild:Grok)
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AfD-„Gutachten“ des Brandenburger Verfassungsschutzes: Genau so lächerlich wie das des Bundesverfassungsschutzes

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Nachdem der brandenburgische Verfassungsschutz die AfD bereits im April als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hatte, soll nun auch das entsprechende „Gutachten“ veröffentlich werden, das dem zugrunde lag. „Nius“ konnte es bereits einsehen und hat es veröffentlicht – und was hier wieder einmal zusammengetragen wurde, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Es fügt sich nahtlos in die anderen Pseudo-Gutachten der Verfassungsschutzämter ein, die überwiegend aus nichts anderem bestehen als aus dem Internet und den Medien zusammen getragenen, ganz und gar von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen, denen dann linke Sprachregelungen übergestülpt werden, um eine Verfassungsfeindlichkeit herbei zu konstruieren. Im brandenburgischen „Gutachten“ heißt es nun, die AfD nutze Begriffe wie „kulturfremd“ und „integrationsunwillig“, was wie folgt vom Inlandsgeheimdienst gedeutet wird: „Migranten und Asylbewerber vor allem aus islamischen Herkunftsländern bzw. Kulturräumen sind demzufolge in überwiegender Mehrzahl zur Integration entweder unfähig oder nicht willens.“ Dass dies die schlichte Wahrheit ist, wie sie einem nicht nur im Alltag, sondern auch in unzähligen Statistiken entgegenspringt, kümmert die dem Innenministerium unterstehende Behörde nicht.

Weiter ist zu lesen: „Mit konfrontativen Begriffen wie ‚Altparteien‘, ‚System‘ oder ‚Parteienkartell‘ – die nicht per se verfassungsschutzrelevant sind und für sich genommen keine Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung darstellen – unterstrich die AfD in den vergangenen Jahren ihre fundamentalkritische Haltung gegenüber dem politischen System.“ Hier drängt sich natürlich die Frage auf, warum man diese Begriffe denn überhaupt aufgreift, wenn sie -wie ausnahmsweise einmal zu Recht festgestellt wird-, nicht verfassungsschutzrelevant sind? Selbst der Begriff „Remigration“ wird nicht per se als verfassungsfeindlich gewertet: „Der Begriff ‚Remigration‘ ist nicht definiert und dient in der AfD hauptsächlich als Projektionsfläche. Er kann sich auf recht unterschiedliche – sowohl verfassungskonforme wie verfassungsfeindliche – Ziele beziehen“, heißt es. Dafür wird der AfD aber ohne den geringsten Anhaltspunkt Antisemitismus unterstellt, da sie angeblich „für das rechtsextremistische Milieu einschlägige Erzählungen“, wie jene vom „Großen Austausch“ oder von der „Umvolkung“ nutze. Diese „Verschwörungsmythen“ würden davon ausgehen, „dass dieser Prozess – durch globalisierungsfreundliche Eliten (‚Globalisten‘), Weltwirtschaftsforum, mitunter auch das ‚Weltjudentum‘ – bewusst vorangetrieben (‚Great Reset‘, ‚New World Order‘) und für eigene Zwecke gezielt eingesetzt wird“.

Dokumente eines hysterischen Parteienstaates

Außerdem wird kritisiert, dass seitens der AfD keine „hinreichend gewichtige Distanzierung von bzw. Abgrenzung zu rechtsextremistischen Akteuren wie dem ‚COMPACT Magazin‘ oder dem 2024 restrukturierten Instituts für Staatspolitik“ erfolgt sei. Dass es nicht verfassungsfeindlich ist, mit legalen Medien und Instituten zu verkehren, ist für den Verfassungsschutz irrelevant.
Was die Behörde der AfD sonst noch alles ankreidet, ist nicht weniger haarsträubend: Unter der Rubrik „Verstoß gegen die Menschenwürde“ wurde etwas die Stellungnahme vermerkt, die Anna Leisten, die damalige Landesvorsitzende der Jungen Alternative, im Juli 2021 zum sogenannten „Tag der Seenotretter“ veröffentlichte: „Heute soll Tag der ‚Seenotretter‘ sein. Wie wäre es mal mit einem Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die von sogenannten ‚Asylbewerbern‘ umgebracht oder vergewaltigt wurden?!“ Auch der Facebook-Kommentar des Landtagsabgeordneten Lars Günther vor einem Fußball-WM-Spiel zwischen Frankreich und Marokko: „Es ist völlig egal, ob Marokko gewinnt oder verliert, viele Städte in Europa werden brennen …“, wurde als „Verstoß gegen die Menschenwürde“ gewertet – ohne dies irgendwie zu begründen.

Und so geht es immer weiter. Normale, teils auch polemische Aussagen aus Wahlkämpfen, wurden vom Verfassungsschutz gesammelt und dann irgendwie in den Ruch der Verfassungsfeindlichkeit gerückt, wie etwa: „Es ist das andere Problem, dass da Menschen kommen, die sich eben nicht aufführen wie Schutzbefohlene, sondern wie Herren des Landes und darum regt sich auch überall im Land der Widerstand“ oder „34 Jahre nach der Wende wird die BRD mehr und mehr zur Fortsetzung der DDR […] mit raffinierteren Mitteln, aber mit primitiverem Personal.“ Man könnte über diesen inquisitorischen Eifer und seine lächerlichen Resultate lachen, wenn die Sache nicht so ernst wäre. Denn solche völlig unsinnigen „Gutachten“ dienen als Grundlage, um die AfD als rechtsradikal zu brandmarken und ihre Kandidaten von Wahlen auszuschließen. Sie sind Dokumente eines hysterischen Parteienstaates, der immer totalitärer wird und vor nichts mehr zurückschreckt, um sich an der Macht zu halten. (TPL)

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