Die Kartellparteien lassen keinen Versuch aus, um die in allen Umfragen davonziehende AfD zu schikanieren, einzufangen und zu bremsen, solange man sie (noch) nicht verbieten kann. Die hessische Landtagspräsidentin Astrid Wallmann hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten und Fraktionen vorsieht. Diese Maßnahme, die vor allem auf die AfD abzielt, ist gewissermaßen die “Light“-Version des allzu stümperhaften und plumpen Versuchs der Landesregierung im Nachbarland Rheinland-Pfalz, AfD-Mitglieder vom Staatsdienst auszulassen – ein so eklatant rechtswidriges Konzept, dass es der zuständige Mainzer SPD-Innenminister Michael Ebling zwischenzeitlich wieder sang- und klanglos zurückgenommen hat.
In Hessen versucht man nun, die Arbeit der AfD-Abgeordneten im Wiesbadener Landtag zu erschweren und diese zu kujonieren, indem man ihre freie Auswahl von ihnen zuarbeitenden Mitarbeitern einschränken will; formal gelten die angedachten Prüfungen dann zwar für alle Partei, es ist aber klar, dass diese sich nur an die verhasste AfD-Opposition wenden. Wallmann verklärt die geplanten Schikanen als “notwendigen Schutz des demokratischen Systems”, obwohl es sich um einen lupenreinen Angriff auf die Freiheit des Mandats und ein “generelles Misstrauensvotum gegen alle Abgeordneten” handelt, wie Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion, betont.
Primär politisch motiviert
Seine Partei wähle ihre Mitarbeiter ohnehin sorgfältig aus, so Lambrou, und sehe die Prüfungen durch das neue Gesetz denn auch entsprechend gelassen; allerdings stelle sich die Frage, “warum ein solches Gesetz nach 76 Jahren Bundesrepublik plötzlich notwendig ist”. Tatsächlich konnte Landtagspräsidentin Wallmann selbst keinen einzigen konkreten Fall nennen, der die Dringlichkeit dieser Maßnahme belegt, was den Verdacht nährt, dass das Gesetz primär politisch motiviert ist, um allein die AfD zu diskreditieren. Dass so ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wird, juckt die Altparteien nicht. Dass solche neuen Rechtsnormen gegen die Opposition auf reiner Willkür basieren, zeigt sich auch daran, dass völlig unklar bleibt, welche Kriterien bei der “Zuverlässigkeitsprüfung” gelten sollen und wer diese definiert.
Doch zu viel Kritik an dem mit heißer Nadel gestrickten Gesetzesentwurf ist anscheinend gar nicht erwünscht – was schon die Tatsache zeigt, dass der Gesetzentwurf den Fraktionen nicht vorab zur Einsicht vorgelegt wurde. Statt eines offenen Dialogs wird wieder mal ein Klima des Misstrauens geschaffen – nur, damit “unsere Demokratie” die weiter in der Wählergunst zulegende AfD kleinhalten kann… (TPL)























