Juristische Fehde zwischen Corona-Kritiker Stefan Homburg und System-„Ethikerin“ Alena Buyx geht weiter
Die Dauerfehde zwischen dem Coronamaßnahmen-Kritiker Stefan Homburg und der ehemaligen Ethikratsvorsitzenden Alena Buyx geht in die nächste Runde: Wie Homburg, mittlerweile emeritierter Finanzwissenschaftler an der Universität Hannover gestern mitteilte, hat er nun seinerseits Klage gegen Buyx erhoben, weil sie Polizei und Staatsanwaltschaft einsetze, um seine Aufarbeitung der Coronakrise zu verhindern.
Zugleich wurde ein Prozess gegen Homburg vor dem Landgericht Hannover, an dem Buyx ebenfalls beteiligt ist, verschoben. Bereits letztes Jahr hatte Buyx sich nicht entblödet, Homburg anzuzeigen, weil er auf Twitter geschrieben hatte: „Buyx faselt ständig von der nächsten ‚Pandemie‘. Sie wollen das Spiel offenbar mit verfeinerten Methoden wiederholen. Der WHO-Vertrag macht’s möglich.
Homburgs Anwalt Udo Vetter hatte damals klargestellt, dass einem schon der gesunde Menschenverstand sage, dass dies keine strafbare Beleidigung sei. Zudem sei es nicht die Aufgabe des Beleidigungsparagrafen (§ 185 StGB), Menschen vor bloßer Taktlosigkeit oder Unhöflichkeit zu schützen. Bei nur unhöflichen Formulierungen müssten besondere Umstände hinzukommen, aus denen sich positiv der Wille ergebe, dem Angesprochenen seinen Achtungsanspruch als Mitmensch abzusprechen.
“Faseln bedeutet, Unsinn von sich zu geben”
“Faseln” bedeute laut Duden, „unüberlegt, wirr, meist weitschweifig und ohne genaue Sachkenntnis von etwas reden oder über etwas schreiben, Unsinn von sich zu geben“. Da Homburg sich auf sachbezogene Äußerungen von Buyx bezogen habe, liege gar kein direkter persönlicher Angriff auf sie vor, sondern nur eine Kritik, dass sie sich zu den Sachfragen nicht überzeugend äußere. Allein diese lächerlich unsouveräne Reaktion unterstrich erneut, mit welch einem Charakter man es bei Buyx zu tun hat, die in ihrem Amt als Ethikratsvorsitzende während des Corona-Wahns völlig versagte und sich ausschließlich darauf beschränkte, jede noch so irre Regierungsmaßnahme zu rechtfertigen.
Zur Belohnung erhielt sie nicht nur das Bundesverdienstkreuz, sondern auch noch eine eigene Fernsehsendung auf 3sat, mit der sie demnächst auf Sendung gehen wird. All ihre Verfehlungen gereichen ihr in diesem Staat also zum Vorteil, sodass jetzt sogar noch die Zwangsgebührenzahler dafür bezahlen müssen, mit ihrer mehr als zweifelhaften Expertise belästigt zu werden. Man kann Homburg nur wünschen, dass es ihm gelingt, dieser völlig kritikunfähigen Egomanin zumindest vor Gericht Einhalt zu gebieten. (TPL)