Wird mal wieder von den Gesinnungschnüfflern der Göttinger Staatsanwaltschaft drangsaliert: Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt (Foto:privat)
[html5_ad]

Schon wieder: Göttinger Staatsanwaltschafts-Inquisition gegen „Hasskriminalität im Netz“ ermittelt gegen Kritiker des Regenbogens

96bb12bcca764b2e96a80ad2c8b28e65

Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ist erneut ins Visier der – dank der US-Sendung „60 Minutes“, inzwischen sogar international berüchtigten – “Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet” (ZHIN) der Staatsanwaltschaft Göttingen geraten, eine Art Heilige Römische Inquisition, die jegliche Häresie wider den queerbunten Linksstaat gnadenlos zur Strecke bringt. Ein Sprecher der Anklagebehörde (deren Vertreter sich vor laufender Kamera zum Entsetzen der Weltöffentlichkeit köstlich über die Angst ihrer Opfer amüsierten, wenn diesen bei Hausdurchsuchung Handies oder Tablets weggenommen werden), bestätigte, dass die neuen Ermittlungen mit einem bereits laufenden Verfahren verbunden wurden. Diesmal muss Behrendt sich dafür verantworten, Menschen, die sich der Regenbogenfahne zugehörig fühlen, im vergangenen Oktober auf Twitter als „perverse Psychopathen“ bezeichnet zu haben.

Diese zwar harte, aber jedenfalls in Einzelfällen zutreffende Kritik  brachte ihr nun weitere Ermittlungen ein – wegen “Volksverhetzung”. Außerdem wirft man ihr vor, die Regenbogenfahne als Symbol „pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet und eine Gruppe Pädophiler pauschal als kriminell dargestellt haben, obwohl die Betroffenen nach eigenen Angaben ihre Neigung nicht ausleben. Und schließlich hatte sie es noch gewagt, die Regenbogenfahne ein „Symbol für die Gefährdung von Kindern durch pädophile Lobbygruppen und LGBTQ-Propaganda“ zu nennen.

Offene Haftbefehle, Ermittlungsstau bei realen Verbrechen – aber Sonderjustiz gegen die Feinde der neuen „Buntheit“

Solche „Verbrechen“ rufen in Deutschland also die Ermittlungsbehörden auf den Plan, während gleichzeitig die Rechtspflege in diesem Land ebenso hinterherhinkt wie die Sanierung von Brücken oder der Investitionsstau in Schulen und Schienenverkehr. So gab es allein in Niedersachsen vergangenes Jahr 14.450 offene Haftbefehle. Deren Vollstreckung wird jedoch offensichtlich als weniger drängend angesehen als die Verfolgung einer AfD-Politikerin wegen polemischer Meinungsäußerungen, unter anderem gegen erwiesene Pädophile, die im Schutz des Regenbogenkultes ihre Neigungen ausleben, auf Umzügen nackt und mit obszönen Gesten selbst vor Minderjährigen auftreten.  Zudem wird gegen Behrendt auch noch wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten ermittelt, weil sie die Anschrift eines Anzeigenerstatters veröffentlicht haben soll.

Ob es zur Anklage kommt, ist noch offen. Behrendt selbst äußerte Unverständnis: „Ich frage mich: Was gibt es bei meinem Tweet zu ermitteln?“, schrieb sie letzte Woche auf Twitter und Instagram. Sie bekräftigte, zu dem Beitrag vom vergangenen Herbst zu stehen und erklärte, sie würde ihn wieder so verfassen. Sie lasse sich „nicht unterkriegen“ und kündigte an, sich zu wehren. Dabei kann man ihr nur viel Erfolg wünschen, – denn es ist offensichtlich, dass diese ganze Justizfarce nur veranstaltet wird, um der AfD zu schaden und das Wort „Volksverhetzung“ im Zusammenhang mit ihr in die Öffentlichkeit zu drücken. Allein für die Ressourcenverschwendung, die bei solchen Witzverfahren anfällt, müsste zur Entlassung der Verantwortlichen führen. Da das Ganze jedoch politisch gewollt ist, wird diese ebenso überflüssige wie gemeingefährliche Behörde weiter ihr Unwesen treiben dürfen. (TPL)

image_printGerne ausdrucken

Themen