Na sowas aber auch: Wie nicht anders zu erwarten, wird es selbstverständlich keine juristischen Konsequenzen für den baden-württembergischen SPD-Politiker Daniel Born haben, dass er auf einem Stimmzettel im Landtag ein Hakenkreuz neben den Namen eines AfD-Abgeordneten kritzelte. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie kein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Als Grund dafür wurde genannt, dass “keine zureichenden Anhaltspunkte” für ein verfolgbares strafbares Verhalten vorlägen. Auch wegen der Beleidigung des AfD-Landtagsabgeordneten Bernhard Eisenhut, hinter dessen Namen Born das Hakenkreuz gezeichnet hatte, wird die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln – weil Abgeordnete “nicht wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Landtag tun”, belangt werden können. Hakenkreuze als legitime innerparlamentarische Meinungsäußerung? Dabei hatte Born erst angesichts drohender Ermittlungen eingeräumt, bei der geheimen Wahl hinter dem Namen eines AfD-Abgeordneten das Hakenkreuz gezeichnet zu haben. Anschließend hatte er sich in einer vor Selbstmitleid und Diffamierungen gegen die AfD strotzenden Erklärung entschuldigt und seinen Rücktritt sowie den Verzicht auf eine weitere Landtagskandidatur angekündigt. Sein laufendes Mandat will er jedoch weiter ausüben. Na logisch; wer verzichtet schon auf monatlich satte fünfstellige staatliche Zuwendungen?
Statt in Sack und Asche zu gehen wegen seines nur noch abstoßenden und asoziales Verhaltens, die Opposition mit Nazi-Symbolen zu verunglimpfen – was mehr über ihn als die AfD verrät – und wenigstens zu schweigen, reißt Born jedoch vorlaut weiter die Klappe auf: „Die AfD ist eine gesichert rechtsextreme, die Demokratie verachtende Partei und die zunehmende Gewöhnung an die AfD lässt mir keine ruhige Minute mehr“, jammerte er. In dieser Opferstilisierung wird er nun auch noch von der politischen Justiz des Linksstaats bestärkt, die ihn straffrei hält. Aus der eigenen Partei gab’s für ihn bereits maximale Rückendeckung: Erst vor wenigen Tagen hatte der SPD-Landesvorsitzende Andreas Stoch ihm allen Ernstes bereits wieder die Tür für eine Rückkehr geöffnet und geflötet: „Es muss einen Weg zurück geben!“.
Ein “verzeihlicher Fehler”?
Dieser heuchelte daraufhin weinerlich Reue und barmte, er verzeihe sich diesen Fehler nie, er glaube aber, „man sollte gerade, wenn es um Fehler von Menschen geht, nicht sagen, ein Fehler kann nie verziehen werden“. Er sei, so Born weiter ein “überzeugter Demokrat” und insbesondere ein sehr erfahrener Politiker, wenn er auch einen schwerwiegenden und nicht nachvollziehbaren Fehler gemacht habe. Auch hier wieder: Ein hingeschmiertes Hakenkreuz zur Verächtlichmachung eines missliebigen Politikers ein “Fehler”? Die geforderte Vergebung gilt aber natürlich nur für linke Gutmenschen; bei projektiv an die Wand gemalten Nazis, sprich: bürgerlich-freiheitlichen und rechten Oppositionellen, wird kein Pardon gegeben. Damit zeigt der Vorfall einmal mehr die krasse justizielle Ungleichbehandlung solcher Taten: Wenn normale Bürger in irgendwelche Memes Hakenkreuze einbauen, um davor zu warnen, dass Nazi-Methoden tatsächlich wieder zurückkehren, wird dies von Staatsanwaltschaften und Gerichten absichtlich ins Gegenteil verkehrt und Ermittlungen und Gerichtsverfahren wegen Volksverhetzung oder des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole eröffnet – ganz so, als ob die Betreffenden den Nationalsozialismus gutheißen und nicht vielmehr vor ihm warnen würden.
So verurteilte etwa das Amtsgericht Schweinfurt eine Frau zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro, weil sie ein Bild von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit erhobenem rechtem Arm in der Öffentlichkeit ausgestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft wollte darin den Versuch erkennen, einen Hitlergruß darzustellen, obwohl dies erkennbar nicht die Absicht der Aktion war, die vielmehr verdeutlichen wollte, dass jedem mit etwas böser Absicht eine Nazi-Geste angedichtet werden kann. Wenn hingegen ein linker Politiker einen unbescholtenen AfD-Abgeordneten verunglimpft, indem er im Landtag vorsätzlich ein Hakenkreuz neben dessen Namen kritzelt, bleibt dies nicht nur juristisch folgenlos, sondern scheint nun noch nicht einmal negative Folgen für seine Karriere zu zeitigen – allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz. Die völlig verzerrten Maßstäbe bei der Strafverfolgung werden auch dadurch wieder bestätigt. Es würde angesichts dieser Schieflage nicht überraschen, wenn der Eklat um Born völlig ohne Folgen bliebe und dieser – entgegen seiner vollmundigen Ankündigungen – am Ende auch wieder im nächsten Landtag sitzen würde. (WF)























