Die Justiz im Spannungsfeld von Grundrechten und politischen Machtanmaßungen (Symbolfoto: Collage)
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Abmahnungsversuch gegen „Nius“ abgeschmettert: Gerichtliche Schlappe für Antifa-Fotograf Krüger

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Das Portal „Nius“ hat vor dem Berliner Landgericht einen Sieg gegen den Fotografen, Antifanten und Denunzianten Hardy Krüger errungen. Dieser hatte auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geklagt, weil er sich durch einen „Nius“-Artikel in seiner mehr als zweifelhaften Berufsehre verletzt fühlte, in dem er sich fälschlicherweise als Denunzianten dargestellt sah. Krüger hatte sich, gemeinsam mit anderen Fotografen, vor dem Sommerfest der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ in Berlin-Wilmersdorf auf die Lauer gelegt, um die rund 500 Gäste zu fotografieren und die Bilder dann online gestellt, um sie als Rechtsradikale zu verunglimpfen. Die meisten Gäste waren Privatpersonen, die teilweise ihre Kinder dabei hatten. „Nius“ hatte dies in einem Artikel vom 16. Juni kritisiert und Krüger als Teil eines „Systems des bewussten Outings“ dargestellt, in dem linke Aktivisten unter dem Deckmantel des Journalismus Personen mit konservativen oder rechten Ansichten an den „öffentlichen Pranger“ stellten.

Ausgerechnet Krüger, der es zu seinem Beruf gemacht hat, Menschen, deren politische Meinung ihm nicht passt, öffentlich bloßzustellen, um ihnen berufliche und soziale Nachteile zu verschaffen, hatte den Nerv, „Nius“ zu verklagen, weil er in der Berichterstattung eine unzulässige Identifizierung und Denunziation seiner Person sah! Er verlangte die Unterlassung der Wort- und Bildberichte und argumentierte, „Nius“ bezichtige ihn fälschlich, Fotos an Arbeitgeber oder Schulen weiterzuleiten. Zudem berief er sich auf sein Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 und 1 des Grundgesetzes, bestritt in einer eidesstattlichen Versicherung politisch motiviert zu handeln, und behauptete, lediglich öffentliche Ereignisse zu dokumentieren.
Damit blitzte er vor Gericht jedoch ab. Dieses urteilte, die Berichterstattung sei ein legitimer Beitrag zum „geistigen Meinungskampf“ über mediale Praktiken und überwiege das Persönlichkeitsrecht des Klägers.

Öffentlicher Pranger

„Bei umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalles gebührt dem Persönlichkeitsschutz des Antragstellers kein Vorrang vor dem Berichtsinteresse der Antragsgegnerin. Die vorzunehmende Gesamtabwägung […] fällt vorliegend zu Gunsten der Antragsgegnerin aus, da es sich bei den angegriffenen Äußerungen im Wesentlichen um zulässige Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen handelt“, hieß es weiter. Sämtliche Äußerungen des „Nius“-Artikels enthielten zwar eine subjektive Wertung, die mit tatsächlichen Bestandteilen der Äußerungen untrennbar verbunden seien und sich deshalb insgesamt als Meinungsäußerungen darstellen. Für diese gebe es jedoch „hinreichende tatsächliche Anknüpfungspunkte“, da Krüger „nicht in Abrede stellt, das streitgegenständliche Sommerfest beobachtet und dabei nicht nur prominente, sondern auch zahlreiche einer breiten Öffentlichkeit unbekannte Teilnehmer und zum Teil sogar Kinder mit einer mit einem Teleobjektiv ausgestatteten Kamera fotografisch festgehalten sowie seine Fotos sodann der Öffentlichkeit online zugänglich gemacht zu haben.“

Dies, reiche aus, um die These von „Nius“, dass Personen mit „liberalen, libertären, konservativen und rechten Ansichten“ einem „öffentlichen Pranger“ ausgesetzt würden, nicht als „willkürlich ‚aus der Luft gegriffen‘“ zu werten, befand das Gericht. „Nius“ habe lediglich wahre Vorgänge berichtet und Schlussfolgerungen den Lesern überlassen, was eine „Kernaufgabe einer freien und unabhängigen Presse“ sei. Krüger inszeniert sich als auf seine Berufsehre bedachter Fotograf ohne politische Absichten, obwohl er eine klare linksradikale Agenda verfolgt. Beim Sommerfest der Linken, wo unter anderem offene Hamas-Fans auftreten durften, tauchen er und seine Genossen jedenfalls nicht auf, um einen derartigen Skandal für die Öffentlichkeit zu dokumentieren – allenfalls als begeisterte Gäste. Mit einem solchen Urteil war in der heutigen Zeit nicht zu rechnen, und schon gar nicht in Berlin. Damit ist der verlogenen Masche der Antifa, sich als vermeintlich neutrale Beobachter politischer Ereignisse, zu denen das private Sommerfest einer Zeitung wohl kaum gehört, zumindest ein Nackenschlag versetzt worden. (TPL)

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