Außer regulieren und den Bürgern zuvor selbstbestimmter souveräner Länder willkürlich-autoritäre Vorschriften zu machen, ist die Brüsseler Zentralbehörde der Eurokraten zu nichts nütze. Kein Lebensbereich, der nicht mit immer neuen Normen und Verboten belastet oder stranguliert wird. Nun sieht die Europäische Union mal wieder strengere Regelungen für den Gebrauchtwagenmarkt vor, die für Autobesitzer und Verkäufer gleichermaßen folgenschwer sein dürften. Deren vordergründiges Ziel ist es, die “Kreislaufwirtschaft zu fördern”, illegale Fahrzeugexporte zu verhindern und die “Umweltbelastung weiter zu reduzieren”. Dafür hat man sich einen ganzen Reigen an neuen Schikanen einfallen lassen.
So müssen ab 2026 Verkäufer von Gebrauchtwagen nachweisen, dass ihr Fahrzeug kein „Altfahrzeug“ ist, das heißt, es muss verkehrstüchtig sein. Dafür wird entweder ein gültiger TÜV-Bericht oder ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich sein. Ohne diesen Nachweis könnten Zulassungs- oder Zollbehörden den Verkauf oder Export verweigern. Ausgenommen sind rein private Verkäufe ohne Online-Plattformen – doch ausgerechnet der Online-Handel wird strenger reguliert. Ein Auto gilt nur dann als Altfahrzeug, wenn es erhebliche Schäden, etwa an tragenden Strukturen oder Sicherheitssystemen wie Bremsen oder Airbags, aufweist oder länger als zwei Jahre ungenutzt war. Ein TÜV-Bericht allein reicht nicht mehr aus, da dieser “nur den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung” bescheinige, so die EU-Ideologen.
Ohne jeden spürbaren Nutzen
Angeblich soll die neue Regelung verhindern, dass schrottreife Fahrzeuge in Drittländer exportiert werden, wo sie oft umweltbelastend entsorgt werden. Dass dort allerdings Fahrzeuge vor ihrer endgültigen Ausmusterung noch ein oft jahrzehntelanges Eigenleben führen und oft Millionen von Kilometern noch fahren, weil sie in gerade in afrikanischen Entwicklungsländern von Heerscharen findiger Mechaniker und Reparaturbetrieben flottgemacht und am Laufen gehalten, was ja eigentlich ganz dem ökologischen Nachhaltigkeitsgedanken entspricht, blendet die EU dabei aus. Für diese Länder dürfte die neue Regel eine massive Verknappung an Export-Gebrauchtwagen bedeuten, der dort ganze Wirtschaftszweige gefährdet. Dies schert die EU-Kommission aber genauso wenig wie die Folgen für die hiesigen Märkte und Konsumenten; geflissentliche Warnungen vor den neuen EU-Vorschriften von Gebrauchtwagenhändlern und auch Verkehrspolitikern – wie etwa dem bayerische CSU-Verkehrsminister Christian Bernreiter – wurden natürlich überhört, obwohl diese früh darauf hingewiesen hatten, dass diese Brüsseler Neudefinitionen vor zusätzlichen Kosten und mehr Bürokratie aufwerfen, die die Branche und vor allem die Autobesitzer massiv belasten. Und das alles natürlich, wie üblich, ohne jeden spürbaren Nutzen.
Ein weiteres Ziel der grünen Planwirtschaftler aus Brüssel ist eine “nachhaltigere Automobilproduktion”: Hersteller müssen künftig recycelbare Materialien verwenden, etwa 15 Prozent recycelten Kunststoff in neuen Fahrzeugen; bis 2035, wenn das Verbrennerverbot in Kraft treten soll, soll der Anteil gar auf 25 Prozent steigen. Auch ein “digitaler Fahrzeugpass” soll den Lebenszyklus eines Autos fortan lückenlos dokumentieren, was die Totalüberwachung von Verkehr und Fortbewegungsprofilen der Bürger einschließt. Nur Oldtimer – Fahrzeuge über 30 Jahre – sind von dieser Regelung ausgenommen. (TPL)























