Bei ihr sind auf einmal Zweifel an der Selbstbestimmung erlaubt: Marla Svenja Liebig (Foto: Screenshot/X)
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Eat this: Marla-Svenja Liebich kommt ins Frauengefängnis nach Chemnitz

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Der Fall Marla-Svenja Liebich ist nichts weniger als ein Offenbarungseid dieser links-woken Gesellschaftsumformer in Politik und ihren Neigungsmedien und zeigt, wie tief dieses Land im links-ideologischen Wahn versunken ist. Denn: Der via Sprechakt zur Frau gemachten Liebich kommt jetzt tatsächlich ins Frauengefängnis nach Chemnitz. Das Landgericht Berlin hat derweilen ein Urteil gesprochen, dass Signalwirkung haben könnte.

Liebich, in der Vergangenheit durch mutmaßlich rechtsextreme Aktivitäten und zahlreiche Strafverfahren bekannt geworden, wurde im Mai 2025 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Noch vor dem Antritt der Haft wurde Liebich beim Standesamt vorstellig und nahm via Sprechakt eine Geschlechtsumwandlung vor. Nur durch die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags  – rechtlich möglich aufgrund der seit Ende 2024 geisteskranken Regelung, ist es Personen erlaubt, ihren Geschlechtseintrag ohne medizinisches Gutachten oder gerichtliche Entscheidung selbst zu bestimmen.

Das linke Establishment – allen voran die Neigungsmedien – spielen dieses irre Spiel mit und beugen sich brav ohne Widerstand dem neuen Sprachregime. Anstatt diese kranke Entwicklung kritisch zu hinterfragen, übernehmen Redaktionen nahezu geschlossen die neue Identität und berichteten geschlossen, dass „die Neonazine“ Marla-Svenja Liebich zu 18 Monaten Haft verurteilt wurde. Liebich bestand aufgrund seines Geschlechtereintrag dann folgerichtig auf einem Platz im Frauengefängnis. Und nun fiel die Entscheidung: Marla-Svenja Liebich wird „ihre“ Haftstrafe in der Frauen-JVA Chemnitz antreten. Das bestätige der Oberstaatsanwalt in Halle ohne einen Hauch an Scham.

Dass das Landgericht Berlin nun entschieden hat, dass es nicht verboten werden kann und man öffentlich sagen darf, dass Liebich ein Mann ist, ist ein klitzekleiner Lichtblicke in diesem links-ideologischen Wahnsinn. Konkret geht es um das Nachrichtenportal Nius. Julian Reichelt hatte in einem Tweet darauf hingewiesen, dass es sich bei Marla-Svenja Liebich um einen Mann handelt. Dies erfolgte verknüpft mit einem Angriff auf das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gericht stellte klar, es werde „mit der streitgegenständlichen Äußerung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin eingegriffen. Eine Äußerung, die einer Person die empfundene geschlechtliche Identität abspricht, ist geeignet diese Person bloßzustellen und sie auch in ihrer Lebensrealität zu verunsichern. Der Eingriff ist im vorliegenden Fall jedoch nicht rechtswidrig, da er durch ein überwiegendes Recht des Antragsgegners auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.“

Im ergangen Urteil war entscheidend, dass die Aussage wahr ist und keine Schmähkritik darstellte. Das Gericht erkannte an, dass in einer freiheitlichen Demokratie auch unbequeme, von Teilen der Gesellschaft abgelehnte oder als verletzend empfundene Meinungen zulässig sind – sofern sie auf Tatsachen beruhen und einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten.

„Wer juristisch erzwingen will, dass die Öffentlichkeit biologische Realität nicht mehr benennen darf, stellt sich gegen den freiheitlichen Diskurs und ist ein erklärter Gegner der Meinungsfreiheit. Er instrumentalisiert individuelle Schicksale für seinen ideologischen Kreuzzug“, so Joachim Steinhöfel, der Julian Reichelt in dem Verfahren vertreten hat. „Die Entscheidung stellt klar: Das Selbstbestimmungsgesetz ist kein Zensurgesetz.“

Dass man überhaupt auf ein Gerichtsurteil angewiesen ist, um eine biologische Tatsache auszusprechen, zeigt, wie krank dieses System geworden ist. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Einfallstor für Missbrauch – und Liebich hat diesen Beweis bravourös angetreten.

 

(SB)

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