Es gibt noch Lichtblicke im linksdurchwirkten Justizsystem Deutschlands. In einem wegweisenden Urteil (Az.: 5 A 446/17.A) hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden, dass Asylbewerber nach Bulgarien zurückgewiesen werden können. Wie die „Sächsische Zeitung“ berichtet, stuft das Gericht die Lebensbedingungen in Bulgarien als zumutbar ein, auch wenn Asylbewerber dort durch Hilfsarbeiten ihr Existenzminimum sichern müssen. Dieses Grundsatzurteil könnte weitreichende Folgen für die Asylpolitik in Deutschland haben.Das Urteil bezieht sich auf das europäische Dublin-Verfahren, das vorschreibt, dass Asylanträge in dem EU-Land geprüft werden müssen, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt.
Viele Migranten reisen über sichere Länder wie Bulgarien, Griechenland oder Italien nach Deutschland ein. Das OVG-Urteil stellt insofern ein an sich selbstverständliches Prozedere klar: Es betont, dass Bulgarien als Erstaufnahmeland die Verantwortung für Asylverfahren trägt, sofern die Lebensbedingungen dort menschenwürdige Standards erfüllen.
Endstation Bulgarien, nicht Deutschland
Dr. Joachim Keiler, europapolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, begrüßt die Entscheidung: „Das Urteil ist ein Meilenstein. Nahezu alle Syrer kommen über sichere Länder wie Bulgarien nach Deutschland. Die konsequente Anwendung des Dublin-Verfahrens ist der Schlüssel, um die illegale Masseneinwanderung zu stoppen. Wenn Migranten wissen, dass in Bulgarien Endstation ist, werden sie die gefährliche und teure Reise gar nicht erst antreten.“
Er fordert die sächsische zudem Landesregierung auf, das Urteil umzusetzen und alle illegalen Migranten, die über Bulgarien eingereist sind, konsequent dorthin zurückzubringen. „Das ist ein klares Signal gegen unkontrollierte Einwanderung“, so Keiler. Das Urteil könnte die Asylpolitik in Deutschland nachhaltig beeinflussen. Immerhin setzt es ein starkes Zeichen für eine striktere Asylpolitik in Deutschland. (TPL)























