Paul geht gegen die Demokratieperversion in Ludwigshafen vor (Foto:ScreenshotYoutube)
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Gelenkte Scheindemokratie: Linksjustiz schmettert Eilantrag ab – Ludwigshafener AfD-Kandidat Paul darf bei Ob-Wahl nicht antreten

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Nachdem das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße gestern den Eilantrag des AfD-Politikers Joachim Paul gegen seinen skandalösen Ausschluss von der Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September abgelehnt hat, ist endgültig klar, dass dieser Staat vor nichts mehr zurückschreckt, um die AfD um ihr passives und die Bürger um ihr aktives Wahlrecht zu betrügen. Die Begründung des Gerichts ist geradezu gespenstisch: Eine umfassende Prüfung sei so kurz vor der Wahl angeblich nicht möglich – dabei ist es bis zur Wahl noch viereinhalb Wochen hin! Weiter behauptet das Gericht, bei der Begründung für Pauls Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl habe es keinen offensichtlichen Fehler gegeben – dabei enthält das lächerliche Elaborat des Landesverfassungsschutzes, das die Grundlage für Pauls Wahlausschluss bildet, nichts, was auch nur den allergeringsten plausiblen Zweifel an Pauls Verfassungstreue rechtfertigen würde, zumal dieser auch noch Beamter auf Lebenszeit und seit neun Jahren Landtagsabgeordneter ist.

Es handelt sich um nichts anderes als eine Sammlung öffentlicher und frei zugänglicher Aussagen Pauls, die dann mit hanebüchenem Geraune ins Zwielicht gerückt werden. Und schließlich erdreistet sich das Gericht zu behaupten, es sei für die Beständigkeit von Wahlen besser, wenn es dem übergangenen Bewerber zugemutet werde, das Ergebnis eines Wahlanfechtungsverfahrens abzuwarten, nachdem die Wahl stattgefunden habe. Mit solchen Taschenspielertricks lässt sich natürlich jeder Grundrechtseingriff rechtfertigen. Man schafft vollendete Tatsachen und der betrogene Kandidat soll sich gefälligst gedulden, bis es zu spät ist, um sein Recht einzufordern, das man ihm dann mit irgendwelchen anderen Winkelzügen auch nach der Wahl zu verweigern wissen wird. Niemand glaubt zudem mehr ernsthaft daran, dass die Richter hier nicht an einem Strang mit den “Musterdemokraten” von Ludwigshafen gezogen haben und es sich faktisch um eine konzertierte Aktion zur Absägung des in den Umfragen aussichtsreichsten Kandidaten handelte.

Krall: “Umstülpung fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien”

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts angekündigt, die Wahlvorbereitungen fortzusetzen und die Stimmzettel drucken zu lassen. Der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister Michael Ebling, dem der Verfassungsschutz untersteht, meinte, der Beschluss des Verwaltungsgerichts schaffe “Klarheit für die Stadt Ludwigshafen und ihre Bürgerinnen und Bürger” – dies ist sogar korrekt, wenn auch nicht so, wie Ebling es meinte: Denn die Bürger von Ludwigshafen wissen nun, dass der aussichtsreichste Kandidat sich ihnen nicht zur Wahl stellen darf, weil der Staat dies aktiv verhindert. Sie werden wissen, was sie davon zu halten haben. Ebling forderte Paul auf, die gerichtliche Entscheidung zu akzeptieren. Dieser erklärte sakrastisch, er nehme zur Kenntnis, dass die politische Auseinandersetzung zukünftig also nicht mehr im Wahlkampf, sondern in den Wahlausschüssen stattfinde. Dadurch nehme die Demokratie schweren Schaden. Gegenüber „Welt-TV“ sprach Paul von einem abgekarteten Spiel und kritisierte, dass der Verfassungsschutz für durchsichtige Zwecke missbraucht werde. Den Menschen werde die Hoffnung geraubt, durch ihre Stimmabgabe Wandel herbeizuführen zu können.

Paul lässt sich nicht einschüchtern und kündigte an, den juristischen Kampf fortzusetzen. Der Unternehmer und Autor Markus Krall kommentierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts deutlich. „Die Begründung ist unglaublich: Es sei so schnell vor der Wahl nicht möglich, seine Verfassungstreue zu überprüfen. Nicht er muss seine Verfassungstreue beweisen, sondern, die, die ihm seine bürgerlichen Rechte nehmen wollen, müssen beweisen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Was das Gericht hier macht, ist eine Umstülpung fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien. Strafanzeige wegen offener Rechtsbeugung ist unvermeidlich.“ Und der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg schreibt: „Seit Corona hatte ich argumentiert, Deutschland sei zwar kein Rechtsstaat mehr, aber eine Demokratie. Das nehme ich zurück. Wir sind nur noch eine schäbige Demokratiesimulation.

Ohne demokratischen Kompass

Widerlegen lässt sich diese Einschätzung sachlich inzwischen nicht mehr. Die alte Rechtsordnung der Bundesrepublik mit ihrem demokratischen Grundkompass ist passé. Es zeigt sich, dass die Aufbaugeneration in diesem Land, die selbst noch die NS-Diktatur erlebt und mitgetragen hat und somit aus früheren Nazis bestand, weit mehr demokratisches Gespür und Bewusstsein hatten als jene, die heute den Begriff Demokratie pervertieren – denn solche Verwaltungsakte wären ebenso wie solche Gerichtsentscheide früher ganz undenkbar gewesen. In Deutschland findet seit Jahren ein faktischer Putsch von oben statt, bei dem das gescheiterte Parteienkartell und seine Kostgänger und Zuarbeiter die freiheitlich-demokratische Grundordnung mehr und mehr zu ihrem eigenen Machterhalt aushöhlen und dabei auch noch behaupten, sie würden sie verteidigen.

Und weil sie die AfD (noch) nicht einfach wegverbieten können, hindert man ihre Kandidaten nun systematisch an der Teilnahme an Wahlen und bedient sich dabei aus dem Internet zusammengegoogelter Aussagen, an denen es nicht das Geringste zu beanstanden gibt – und selbst wenn, hätten dies Gerichte festzustellen und nicht irgendwelche ominösen Wahlausschüsse im Verbund mit den den Innenministerien unterstehenden Verfassungsschutzämtern. Pauls Wahlausschluss ist ein weiterer Tabu- und Dammbruch in diesem Land, dessen Verfassungswirklichkeit von den “gelenkten Demokratien” dieser Welt inzwischen nicht mehr unterscheidet. (TPL)

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