Ein Oberster Rechtsgelehrter an einem österreichischen Gericht der Zukunft? (Symbolbild:Grok)
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Islamisches Parallelrecht: In Wien gilt jetzt die Scharia

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In Österreich wurde ein weiterer Schritt zur Islamisierung des Landes vollzogen: Das Wiener Landgericht entschied, dass ein Schiedsspruch nach Scharia-Recht auch in Österreich gültig ist. Zwei Männer hatten vereinbart, ihre vertraglichen Streitigkeiten nach islamischem Recht beizulegen. Das daraufhin einberufene private Schiedsgericht verurteilte einen der Männer zur Zahlung von 320.000 Euro. Um dagegen zu klagen, war ihm dann die österreichische Justiz plötzlich gut genug. Er besaß sogar die Dreistigkeit, geltend zu machen, dass die Scharia gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts verstoße, nachdem er sich ihren Regeln zuvor freiwillig unterworfen hatte. Dass er 320.000 Euro zahlen sollte, hat sein Vertrauen in das islamische Recht offenbar schnell ins Wanken gebracht.

Ausgerechnet die Wiener Justiz entschied jedoch, der Scharia ihren Segen zu geben. Das Gericht erklärte, es habe nicht zu prüfen, welche islamischen Rechtsregeln tatsächlich angewandt wurden. Entscheidend sei allein, dass das Ergebnis nicht gegen „Grundwertungen“ des österreichischen Rechts verstoße. Islamische Rechtsvorschriften, könnten für vermögensrechtliche Ansprüche „in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden“, hieß es wörtlich in dem Urteil.

Weiterer Sieg über den Westen

Anhaltspunkte für einen ordre-public-Verstoß oder eine allfällige willkürliche Entscheidung lägen nicht vor, „weshalb keiner der amtswegig zu prüfenden Aufhebungsgründe gegeben“ sei. „Ordre public“ bezeichnet die grundlegenden Prinzipien und Werte, die das Funktionieren der Gesellschaft und des Rechtsstaats sichern. Das bedeutet nichts anderes, als die Erlaubnis, ein islamisches Parallelrecht zu etablieren und zu befolgen. Hier zeigt sich abermals die selbstmörderische Blauäugigkeit der europäischen Justiz, die das islamische Steinzeitrecht dem eigenen westlichen Recht gleichstellt. Denn selbst wenn das Wiener Urteil sich auf Wirtschaftsfälle bezieht, wird dies bei den Muslimen so verstanden werden, dass sie auch hier einen weiteren Sieg über den Westen errungen haben – und das völlig zu Recht.

Das Scharia-Recht müsste wegen seiner allen westlichen Errungenschaften hohnsprechenden Rückständigkeit schon grundsätzlich für unzulässig in europäischen Staaten erklärt werden. Doch stattdessen schafft ein Gericht nun einen weiteren Präzedenzfall, auf den Muslime sich nun berufen können. Dabei wird ihnen kaum zu vermitteln sein, warum die Scharia im einen Fall gilt und im anderen nicht. Das Urteil ist ein weiterer Ausdruck des westlichen Todestriebes. (TPL)

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