Die Justiz beteiligt sich weiter am Kampf gegen die AfD und alle, die mit ihr in Kontakt stehen. Am Donnerstag urteilte das Arbeitsgericht Braunschweig, dass dem AfD-nahen Verein „Zentrum“, der sich selbst als „alternative Gewerkschaft“ bezeichnet, der Zugang zum Werk der VW-Tochter Volkswagen Group Services, die bis 2017 „Autovision“ hieß, zu Recht verwehrt bleibt. Der Verein will eigenen Vertrauensleute in dem Werk wählen lassen, der VW-Konzern lässt dies aber nicht zu du schützt die fehlende Tariffähigkeit des „Zentrums“ als Begründung vor. Das Gericht erklärte, die vorgelegten Dokumente und Vorträge der Kläger seien zu allgemein und nicht hinreichend detailliert gewesen. Eine wesentliche Voraussetzung sei, dass mindestens ein Mitglied des „Zentrums“ im Werk beschäftigt ist.
Dies hätten die Kläger, die im Vorfeld von sechs „Zentrums“-Mitgliedern in der Belegschaft gesprochen hatten, nicht ausreichend nachgewiesen.
Im Vorfeld hatte bereits die IG Metall das übliche verlogene Lamento angestimmt: „Das Zentrum sorgt für Uneinigkeit. Das schwächt die Belegschaften, anstatt sie zu stärken“, fabulierte Thorsten Gröger, der Bezirksleiter der IG Metall für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Spaltung habe noch nie die Lage der Beschäftigten verbessert.
Abgestandene Phrasen
„Was hilft, ist Zusammenhalt, und dafür stehen wir“, meint er. Außer solchen abgestandenen Phrasen fiel ihm nichts ein. Zugleich relativierte er die Bedeutung des „Zentrums“, die er für überschätzt hält. In den Betrieben spiele die Organisation bislang kaum eine Rolle. Bei den nächsten Betriebsratswahlen 2026 erwartet Gröger nicht, dass sie der IG Metall ernsthaft gefährlich werden könne. Der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Dirk Brandes erklärte auf Facebook, dass die IG Metall bei VW-Mitgliedern verliere und eine „Kuschelei mit der Konzernspitze“ betreibe. „Zentrum“ bezeichnete er als Alternative und AfD-nahe Arbeitnehmervertretung, die „wirklich den Arbeitsplatz und nicht die grüne Ideologie im Blick“ habe.
„Zentrum“ war 2009 im Mercedes-Benz-Werk in Stuttgart-Untertürkheim gegründet worden und ist bislang vornehmlich in süd- und ostdeutschen Betriebsräten vertreten. Seit dem Frühjahr bemüht man sich darum, sich auch in Niedersachsen zu etablieren. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. (TPL)























