Um dieses Stockfoto-Motiv einer Werbeagentur, weltweit (auch in den USA) dutzendfach von Immobilienfirmen verwendet und auch von der AfD Brandenburg als Symbolisieren von familiärem Schutz im Wahlkampf verwendet, dreht sich der Streit (Foto:ScreenshotYoutube)
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Frei verfügbares Foto aus Bilddatenbank verwendet: Brandenburger AfD-Politiker und Grafiker wegen „Hitlergruß“-Wahlplakat angeklagt

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Es ist die buchstäbliche Definition eines Dachschadens: Der Fanatismus, mit dem die deutsche Justiz gegen die AfD vorgeht, ist zugleich lächerlich und zutiefst besorgniserregend, denn die Staatsanwaltschaft von Frankfurt (Oder) hat nun nichts Dringenderes zu tun, als Wilko Möller, den AfD-Landtagsabgeordneten und Oberbürgermeisterkandidaten der AfD sowie einen Grafiker wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole anzuklagen – und zwar wegen eines Wahlplakats aus dem brandenburgischen Landtagswahlkampf vor einem Jahr. Darauf waren zwei (noch dazu heterosexuelle) Eltern abgebildet, die mit ihren ausgestreckten Armen ein schützendes Dach über ihre Kinder bildet, dazu der Slogan „Wir schützen eure Kinder“.
Die Linken-Kreisvorsitzende Anja Kreisel wollte darin einen versteckten Hitlergruß des Vaters erkennen, der ihrem geschulten Auge freilich nicht entging. Auf dem Plakat würden „zwei Erwachsene in einer Pose gezeigt, die Assoziationen zu verbotenen Gesten weckt und möglicherweise gegen § 86a StGB verstößt“, teilte Kreisel damals via Instagram mit. Polizei und Feuerwehr hatten die Plakate entfernt, da man allein aufgrund der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass es sich um das Zeigen eines rechtswidrigen Kennzeichens handelt, verpflichtet sei, aktiv zu werden „unabhängig davon, ob ein Ermittlungsverfahren geführt wird und wie dieses ausgeht“.

Farce auf die nächste Stufe getrieben

Die Staatsanwaltschaft treibt diese Farce nun tatsächlich auf die nächste Stufe. Dabei war das Foto frei im Internet verfügbar, das Plakat wurde von einer Werbeagentur erstellt, die es dabei spiegelte. Assoziationen mit dem Hitlergruß bezeichnete Möller als „absurd“. Eine Provokation schließe man aus. „Mit der gleichen Logik müsste jeder Mercedesfahrer als Provokateur bezeichnet werden, denn die Nazigrößen fuhren auch Mercedes oder ließen sich in einem Mercedes fahren“, so Möller weiter.

Nun wird geprüft, ob die Anklage zugelassen wird. Da Möller Landtagsabgeordneter ist, müsste zunächst seine Immunität aufgehoben werden. Seinen Wahlkreis hatte er mit 33,6 Prozent gewonnen. Die Wähler in Brandenburg wussten also offensichtlich, was von diesem Irrsinn zu halten ist. Dass man einen Hitlergruß raffinierter verstecken könnte als durch den Rückgriff auf ein für jeden verfügbares Internet-Foto, kommt den krankhaften Nazi-Spürhunden gar nicht mehr in den Sinn. Allein wegen der Steuergeldverschwendung für das Abhängen der Plakate, die Ermittlungen, die Anklage und nun womöglich auch noch eines Gerichtsverfahrens wegen dieser haarsträubenden Idiotie, müssten sämtliche Verantwortlichen sofort ihre Ämter verlieren. Aber das wird natürlich nicht geschehen, denn der Kampf gegen den rechten Popanz ist das Einzige, was in diesem völlig verrückt geworden Land noch funktioniert. (TPL)

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