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Noch mehr Bedenken gegenüber Barley

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Mittlerweile ist es wohl jedem klar, dass die SPD mit einem Kandidaten-Putsch versucht, das Bundesverfassungsgericht in ihrem Sinne umzubauen und die lästige Konkurrenz, nämlich die AfD in den Abgrund zu treiben.

Aber wie bei fast Allem, was die Linken durchziehen, müssen sie übertreiben und so ist die mutmaßliche Nominierung von Katharina Barley als Kandidatin für das BfG eine reine Provokation gegenüber dem Koalitionspartner, den Wählern und der Demokratie in Deutschland. Alleine die Geheimniskrämerei der Asozialisten ist schon so verdächtig und belegt, dass hier ein ganz mieser Plan dahintersteckt.

Der Rechtsanwalt Carsten Brennecke mit einer Einschätzung:

Mangels Neutralität ungeeignet: Warum die SPD mit einer Nominierung von Katharina Barley als Richterin des Bundesverfassungsgerichts unserem Rechtsstaat aus parteipolitischem Kalkül einen Bärendienst erweisen würde:

Es gibt erhebliche Bedenken hinsichtlich der Eignung von Katarina #Barley für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht, die sich aus mehreren Gründen ergeben: Neutralitätsanforderungen am Bundesverfassungsgericht: Richter am #Bundesverfassungsgericht müssen unparteiisch, unabhängig und neutral sein. Politische Voreingenommenheit oder eine starke Parteibindung können die notwendige Neutralität gefährden.

Die Richterin muss ausschließlich dem Grundgesetz verpflichtet sein und darf nicht als Vertreterin politischer Positionen wahrgenommen werden.

1. Politische Vergangenheit und Parteizugehörigkeit: Katarina Barley ist seit langem in der #SPD aktiv, war Bundesjustizministerin, SPD-Generalsekretärin sowie Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. Zwar gab es auch vor Barley Kandidaten mit Parteizugehörigkeit, zu keinem Zeitpunkt aber einen Kandidaten, der derart langjähig und erfolgreich in verschiedensten Ämtern einseitige Parteipolitik gelebt und geprägt hat, wie Barley.

Diese umfangreiche politische Karriere und starke parteipolitische Positionen sind kritisch, da die Neutralität im Amt darunter leiden könnte. Besonders ihre enge Verknüpfung mit einer politischen Partei ist ein Problem für die unabhängige Ausübung der richterlichen Funktion.

2. Bekenntnis zu einem #AfDVerbot: Barley hat sich frühzeitig und voreilig öffentlich dafür ausgesprochen, ein Verbot der  @AfD zu prüfen und nötige Schritte einzuleiten, ohne Einblick in die Recherchen des Bundesverfassungsschutzes zu haben. Sie bezeichnet die AfD als „gesichert rechtsradikal“ und sieht sie als Objekt für ein Verbotsverfahren an. Dieses klare Eintreten gegen eine im Bundestag vertretene politische Partei wirft Zweifel an ihrer politischen Neutralität auf. Ein Bundesverfassungsrichter muss jedoch Parteienverbotsverfahren absolut unvoreingenommen beurteilen können, was durch die öffentliche Parteinahme gegen die AfD beeinträchtigt erscheinen kann.

3. Öffentliche Kontroversen: Ihre Positionierung zu gesellschaftspolitischen Themen, etwa zum Recht auf Abtreibung oder einer Umgestaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, sowie andere politische Äußerungen sind parteiisch und nähren Zweifel an der Unparteilichkeit. Katarina Barleys politische Vergangenheit inklusive ihres öffentlichen Eintretens für ein AfD-Verbot und ihre starken parteipolitischen Positionen werfen erhebliche Zweifel an ihrer Eignung als neutrale und unabhängige Richterin am Bundesverfassungsgericht auf.

Diese Bedenken stehen im Gegensatz zu den hohen Anforderungen der Unparteilichkeit und Neutralität, die für dieses Amt unverzichtbar sind.

Lukas Pfeifer ergänzt:

Katharina Barley zur Verfassungsrichterin zu machen, wäre der Todesstoß für das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts.

Hirnschluckauf bringt es auf den Punkt:

Die SPD hat echt nicht mehr alle Latten am Zaun. Jetzt soll die selbsternannte Kämpferin gegen Rechts, Katharina Barley, Verfassungsrichterin werden.

Tatjana Festerling meint:

Soros-Einflussagentin ins Bundesverfassungsgericht – was soll schon schiefgehen?

Man braucht nur Wikipedia bemühen, um einige ihrer katastrophalen politischen Positionen zu erkennen:

Barley befürwortet die umstrittene EU-Urheberrechtsreform 2018/2019, die Upload-Filter (Artikel 13) und ein Leistungsschutzrecht (Artikel 11) enthält. Barley stimmte im Februar 2019 im EU-Ministerrat als verantwortliche deutsche Justizministerin für die Reform. Hätte Barley der Reform im Kabinett der Bundesregierung nicht zugestimmt, hätte sich Deutschland im Kreis der EU-Staaten enthalten müssen. In dem Fall wäre die nötige Mehrheit nicht zustande gekommen. Sie stimmte damit entgegen dem vereinbarten Koalitionsvertrag. Nachdem das EU-Parlament der Urheberrechtsreform im März 2019 zugestimmt hatte, empfahl Barley den anderen Mitgliedern des Bundeskabinetts, dass Deutschland der neuen EU-Richtlinie bei der abschließenden Abstimmung im Rat der Europäischen Union am 15. April 2019 zustimmen solle.Der Justizministerin wurde inkonsequentes Handeln vorgeworfen, weil sie sich zunächst gegen Upload-Filter positioniert hatte und sich dann dennoch für eine Richtlinie, deren Artikel 17 aus der Sicht vieler Experten ohne Upload-Filter nicht umsetzbar ist, einsetzte.[39]

Als der ehemalige US-Präsident Donald Trump vor der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten 2024 andeutete, solche NATO-Mitgliedsstaaten im Ernstfall nicht vor Russland schützen zu wollen, die nicht genug in Verteidigung investierten, brachte Barley eigene Atombomben der Europäischen Union ins Gespräch. Damit stieß sie in Deutschland auf Widerspruch, auch in ihrer eigenen Partei. Entgegen der Auffassung des Bundeskanzlers und des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag stimmte Barley mit weiteren SPD-Abgeordneten Ende Februar 2024 im Europäischen Parlament dem Antrag, „dass die Ukraine (…) Marschflugkörper mit großer Reichweite wie die Systeme Taurus, Storm Shadow bzw. Scalp (…) benötigt.“ zu.

Als Justizministerin setzte sich Barley für ein Ende des Verbots der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft ein. § 219a StGB wurde 2019 geändert, um Ärzten zu ermöglichen, auf ihre entsprechenden Angebote hinzuweisen, und 2022 durch die Ampelkoalition, in der Marco Buschmann Justizminister war, aufgehoben. 2024 brachte Barley zusammen mit anderen Abgeordneten einen Entschließungsantrag zur Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die Charta der Grundrechte der EU ein.

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