In Bochum wurden zwei 27- bzw. 29-jährige Männer zu Haftstrafen von jeweils acht Jahren und neun Monaten sowie der Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil sie einen 36-Jährigen im vergangenen November aus dem vierten Stock gestoßen hatten. Ihr Opfer stürzte 13 Meter in die Tiefe, und überlebte nur, weil es auf Müllsäcken landete. Der Mann erlitt einen Wirbelsäulenbruch, mehrere Rippenbrüche und ist seither arbeitsunfähig. Ein dritter Angeklagter kam mit einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe davon.
Anlass der Tat war, dass eine Bekannte der beiden Täter sich von dem späteren Opfer belästigt gefühlt hatte, weil dieses eine falsche Wohnungsklingel betätigt hatte. Darauf stürmten die beiden mit Küchenmessern bewaffnet in die Wohnung, wo es zum Zusammenstoß kam. Auch das Opfer führte ein Messer bei sich. Im Laufe der entstehenden Prügelei wurde der Mann schließlich aus dem Fenster geworfen. Das Gericht wertete die Tat als versuchten Totschlag.
Die übliche Problemklientel
„Hier gilt nicht das Gesetz der Straße“, betonte der Richter, nachdem bekannt geworden war, dass das Opfer während des Verfahrens durch Angehörige der Angeklagten bedroht worden sein soll. An solche Fälle vorzivilisatorischer Gewalt ist man mittlerweile ja wahrlich gewöhnt, ungewöhnlich ist aber, dass selbst die „Bild“-Zeitung in ihrem Bericht die Angeklagten als „Deutsche“ bezeichnet, ohne nähere Angaben zu ihrem Hintergrund. Ihre Namen lauten Samer E. und Tammo M., ein Blick genügt, um sie als Angehörige der üblichen Problemklientel zu identifizieren, was vermutlich auch für das Opfer gilt.
Dass alle sofort zum Messer griffen bzw. eines mit sich führten, spricht ebenfalls dafür. Es ist ein weiterer Beleg für die in diesem Land mittlerweile alltägliche und völlig hemmungslose Gewalt aus nichtigem Anlass. In Wahrheit gilt vielerorts längst das Gesetz der Straße, und die überforderte und meist noch „kultursensibel“ urteilende Justiz trägt ihren Teil dazu bei. (TPL)























