Bei ihr sind auf einmal Zweifel an der Selbstbestimmung erlaubt: Marla Svenja Liebig (Foto: Screenshot/X)
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Wenn Trans-Diskriminierung plötzlich okay ist: Warum soll Liebich „zum Psychologen“, aber Ganserer oder Kellermann nicht?

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Der (oder die) Rechtsradikale Sven Liebich, die darauf besteht, sich „Marla Svenja Liebich“ zu nennen und seine am Freitag beginnende Haftstrafe wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede im Chemnitzer Frauengefängnis abzusitzen, hat es geschafft, die ganze hanebüchene Schwachsinnigkeit des „Selbstbestimmungsgesetzes“ der Ampel-Regierung zu bündeln und den Staat, der diese Idiotie zugelassen hat, in die ärgste Verlegenheit zu bringen.
Die für die Unterbringung zuständige JVA Chemnitz will Liebich nun einer psychologischen Untersuchung unterziehen und auf deren Grundlage entscheiden, ob sie ins Männer- oder ins Frauengefängnis einrücken muss. Die im Personenstandsregister vermerkte Geschlechtsidentität bei Transpersonen sei nicht das alleinige Kriterium, erklärte das sächsische Justizministerium gegenüber „Bild“.

Maßgeblich seien ausschließlich Sicherheit und Schutz der oder des Betroffenen, aber auch anderer Häftlinge. Daher gelte grundsätzlich Geschlechtertrennung, Abweichungen gebe es nur in besonderen Fällen, in Zweifelsfällen würden psychologische und ärztliche Gutachten eingeholt. „Wenn es sich denn um einen solchen handelt, wäre das dann auch im Fall Liebich so“, sagte Justizministerin Constanze Geiert. Die JVA Chemnitz beschränkt sich auf die Mitteilung, dass „Marla Svenja Liebich“ zum Strafantritt geladen worden sei, verweigert aus Datenschutzgründen aber weitere Informationen. Laut Verwaltungsvorschrift zum Justizvollzug werde zunächst eine „individuelle Lösung unter Einbeziehung der betreffenden Person“ gesucht. Das ist erstaunlich: abgesehen davon, dass es hier um Strafe zugeht, wird also eine fachlich – medizinische Untersuchung angeordnet, bevor ein Selter Trans Frau als vollwertige Frau in die weiblichen Schutzräume gelangen darf. Erstaunlicherweise wurde eine solche Untersuchung  im Fall von gesellschaftlich “anerkannten” Transfrauen wie Tessa Ganserer oder Georgine Kellermann noch nie gefordert; im Gegenteil würde hier jeder Versuch, deren Weiblichkeit infrage zu stellen, sogleich strafrechtliche Konsequenzen und Diskriminierungvorwürfe nach sich ziehen. Die non-binäre bunte Welt und ihre Toleranzpostulate gelten eben nur für Linke, während Diskriminierung bei rechtsextremen Transpersonen zur Tugend wird.

Klarer Missbrauch des Gesetzes

Die Farce um Liebich hat auch das Bundeskabinett erreicht: Innenminister Alexander Dobrindt will den Fall zum Anlass nehmen, das Selbstbestimmungsgesetz nicht etwa abzuschaffen, was der einzig vernünftige Schritt wäre, sondern es zu reformieren, um seinen Missbrauch zu verhindern. „Das ist ein Beispiel für den sehr simplen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes“, sagte er in Bezug auf Liebich. „Die Justiz, die Öffentlichkeit und die Politik werden hier zum Narren gehalten, weil das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit dazu bietet“, so Dobrindt. Deshalb brauche es eine Debatte, wie man mit klaren Regeln den Missbrauch des Gesetzes verhindern könne. Dass das Gesetz an sich eine einzige Idiotie ist, sagte er nicht, auch wenn es ihm wahrscheinlich bewusst ist, er die SPD aber nicht brüskieren will.

Wenn man bei Liebich die entwürdigende Prozedur einer psychologischen Untersuchung anwendet, dann müsste diese obligatorisch bei jedem Anwendung finden, der sich plötzlich zur Frau erklärt, bevor man ihn als solche mit allen Rechten und Zutrittsoptionen für weibliche Rückzugsräume ausstattet – schon allein, weil es sich hier eine potentielle Gefahr für wirkliche Frauen handeln könnte. Wäre Liebich einen linker Straftäter, so wie Maja T., die im Knast auf einmal zu ihrer neuen “Sexualität” fand und seither von Linken und Grünen verhätschelt und zum Opfer stilisiert wird, käme definitiv niemand auf die Idee, ein solches Gutachten einzufordern, weil dies als „transphob“ gelten würde. Bei einem Rechtsradikalen werden aber sofort Zweifel laut, die man sich sonst nicht erlauben würde. Die irre Behauptung von Ex-Familienministerin Lisa Paus: „Transfrauen sind Frauen, deswegen sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf“, gilt hier also plötzlich nicht mehr. Natürlich führt Liebich, der sich inzwischen auch noch als „gläubige Jüdin“ bezeichnet und koscheres Essen im Gefängnis einfordert, diesen ganzen Irrsinn genüsslich vor und treibt die Provokation auf die Spitze – und die Union tut so, als ob dieses ganz und gar absurde Gesetz, das es einem erlaubt, per Federstrich einmal pro Jahr beliebig sein Geschlecht zu ändern, reformierbar wäre. (TPL)

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