Keine 48 Stunden, nachdem er zunächst wie in Deutschland gewohnheitsmäßig üblich freigelassen wurde, nahm die Polizei den 21-jährigen Syrer Majd A. gestern wieder fest. Nachmittags wurde er der Ermittlungsrichterin am Dresdner Amtsgericht vorgeführt, die ihn in Untersuchungshaft schickte, wo er bereits am Sonntag hingehört hätte, nachdem er, gemeinsam mit einem bisher noch nicht gefassten jungen Mann, am Messerangriff auf den 21-jährigen US-Amerikaner John Rudat beteiligt war, der sich in der Nacht zum Sonntag einer Gruppe entgegenstellte, die junge Frauen in einer Straßenbahn belästigten. Rudat trug schwere Verletzungen im Gesicht davon, die ihn fast ein Auge gekostet hätten.
Obwohl A. Rudat mit der Faust geschlagen hatte und wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischen Diebstahls und unerlaubter Einreise polizeibekannt ist, hatte man es in Deutschland (dem Land, das 3.500 Polizisten einsetzt, um gebrechliche Rentner als angebliche Putschisten aus dem Bett zu holen und sie jahrelang wegen absurder angeblicher “Putsch-Pläne” wegzusperren) nicht für nötig gehalten, ihn dauerhaft einzusperren. Als Vertreter der sakrosankten Hauptschutzgruppe entfalten Polizei und Justiz bei derartigen Tätern grenzenloses Verständnis und praktizieren ihre Beißhemmung. Zwölf Stunden, nachdem er in der Nähe des Tatorts verhaftet worden war, hatte man ihn schon wieder freigelassen, weil es „nach Einschätzung des Bereitschafts-Staatsanwaltes nicht ausreichend Haftgründe“ gegeben habe, insbesondere, da ihm der Messerangriff nicht zugerechnet werden konnte, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt. Man habe keine Chance gesehen, beim Ermittlungsrichter einen Haftbefehl zu erwirken, da trotz As Entfernens vom Tatort die Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr fehle und er einen festen Wohnsitz habe! Bei einem mehrfachen Straftäter, der gar nicht mehr in Deutschland sein dürfte, sah man also keine Wiederholungsgefahr.
Politik und Justiz bekamen kalte Füße
Dies wäre auch jetzt noch der Status quo – wenn der Fall nicht mittlerweile international für Entsetzen über die Sicherheitslage in Deutschland gesorgt und vor allem auch in den USA hohe Wellen geschlagen hätte: Mehrere große Medien und bekannte Persönlichkeiten
griffen ihn auf. Die katastrophalen Folgen der deutschen Migrationspolitik gerieten dadurch wieder einmal in den Fokus der Weltöffentlichkeit. Kein Wunder, dass da Politik und Staatsanwaltschaft offenbar kalte Füße bekamen und sich behalten, ihre sonstige Leichtfertigkeit in diesem Fall zu revidieren. Nun heißt es plötzlich, man habe auf dem Videomaterial entdeckt, dass A. einen “gefährlichen Gegenstand in der Faust” hielt, mutmaßlich, um sein Gegenüber beim Schlag zu verletzen. Daher wertet man seine Tat nunmehr als gefährliche Körperverletzung und steckte ihn in U-Haft. Diese Begründung ist natürlich haarsträubend, denn der Syrer hätte schon überhaupt nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden dürfen, nachdem er mit einem Messer auf einen jungen Mann losgegangen war.
Der Haupttäter dagegen ist indes weiter flüchtig. Das Opfer, der US-Amerikaner Rudat, hatte sich fassungslos über die Zustände in Deutschland gezeigt: Wenn Deutsche sich an Gesetz und Ordnung halten müssen, aber diese Leute einfach hereinkommen, mit Messern fuchteln, verletzen, missbrauchen, terrorisieren und Bürger Deutschlands unterdrücken können – was sollen wir tun?“, sagte er in einem Video. Gegenüber „Nius“ erklärte er aber auch, jederzeit wieder so zu handeln. Damit hielt er der deutschen Duckmäusergesellschaft auch noch den Spiegel vor, die sich offenbar längst in ihr Schicksal gefügt hat, zum Freiwild der Migranten zu werden, die ihre Regierungen gegen ihren Willen millionenfach importiert hat. (TPL)























