Hans-Jürgen Papier (Bild:: Wikipedia / Tobias Klenze / CC-BY-SA 4.0., siehe Link)
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Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier kritisiert Parteiengeschacher um Richterwahl

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Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat sich in die Debatte um die Wahl der Verfassungsrichter eingeschaltet, die seit der Affäre um die gescheiterte SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf eine bis dahin beispiellose öffentliche Aufmerksamkeit erfahren hat. Papier fordert ein anderes Vorgehen und kritisiert, dass sich die „damaligen großen Volksparteien“ CDU, CSU sowie SPD „ohne jede gesetzliche Grundlage“ sogenannte Vorschlagsrechte für die Richterwahlen eingeräumt und diese mit den jeweiligen kleineren Koalitionspartnern geteilt hätten. Diese Verteilung entspreche heutzutage aber nicht mehr den Realitäten der Zusammensetzung des Parlaments und ignoriere „die inzwischen eingetretenen Veränderungen und Fragmentierungen der deutschen Parteienlandschaft“.

Halte man an dieser Praxis fest, könne dies „dazu führen, dass die Wahl der Verfassungsrichter ständig in ein parteipolitisches Gezänk ausartet. Das schadete zweifellos dem Ansehen und der Autorität des Bundesverfassungsgerichts“, so Papier fest. Dessen Richterstellen seien „keine Erbhöfe“. Deshalb sollten die Parteien „insgesamt auf ihre überkommenen, sogenannten Vorschlagsrechte verzichten“.

Grundsätzen der Verhältniswahl

Papiers Vorschlag sieht vor, dass sich die zwölf Mitglieder des Wahlausschusses des Bundestages, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vom Plenum gewählt werden, „in vertraulicher und sachbezogener Beratung auf Vorschläge einigen, die dann im Plenum zur Wahl gestellt werden.“ Diese Personalvorschläge des nicht öffentlich beratenden Wahlausschusses trügen nicht den Stempel eines formellen Parteikandidaten als Ergebnis eines abgesprochenen Parteiproporzes. Jedes Mitglied des Richterwahlausschusses könne der gesetzlichen Regel zufolge einen Vorschlag machen, so Papier. Dieser müsse allerdings acht der zwölf Stimmen auf sich vereinen. „Die Vertraulichkeit des Verfahrens im Wahlausschuss könnte sachbezogene Verständigungen erleichtern und eine öffentliche Diskreditierung von Kandidaten verhindern“.

Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes erhielten ihre demokratische Legitimation durch Wahlen des Bundestages und des Bundesrates. Papier räumt zwar ein, dass damit ein parteipolitischer und öffentlicher Streit über vorgeschlagene Kandidaten nicht ausgeschlossen und es auch weiterhin möglich sei, dass ein Kandidat keine Zweidrittelmehrheit im Plenum des Bundestages finde; dieses Risiko gehöre jedoch zu einer Wahl, die „kein formaler Akt des Abnickens eines von Fraktionsfunktionären ausgehandelten Personalvorschlags“ sei.

Deutschland in der Geiselhaft gescheiterter Apparate

So richtig Papiers Kritik und Anregungen sind, so realitätsfremd sind sie auch. Die Parteien haben sich den Staat längst zur Beute gemacht und sehen ihn als Ganzes als ihren Erbhof an. Sie durchdringen sämtliche Institutionen, wo sie nach Belieben schalten und walten. Der Filz ist längst allgegenwärtig und überschattet alles. Das Auskungeln der Verfassungsrichter ist ein elementarer Bestandteil davon. Die Parteien werden niemals auf dieses Machtmittel verzichten, und in diesen Zeiten, wo der Linksblock das deutsche Höchstgericht zum juristischen Bollwerk ausbauen will, um die AfD verbieten zu lassen und die Klimaagenda und andere ideologische Vorhaben juristisch durchzusetzen, weil er es auf politischem Wege nicht mehr kann, ist es utopischer denn je, dass sie einfach Macht aus der Hand geben.

Deutschland befindet sich in der Geiselhaft dieser gescheiterten Apparate, die sich mit allen Mitteln an der Macht halten wollen, gerade weil sie immer mehr an Rückhalt verlieren. Alle Appelle an staatsbürgerliche Vernunft und demokratische Gesinnung stoßen hier auf taube Ohren, die Eigendynamik des Machterhalts überlagert alles. Solange es keine massiven Proteste gibt, die einen Rückbau der Parteien-Allmacht erzwingen, wird sich daran auch nichts ändern. (TPL)

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