Justiz mit Schieflage (Symbolbild:Fotolia)
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Verhöhnung jedes Rechtsempfindens: Beamter darf trotz Doppelmord Pensionsanspruch behalten – im Gegensatz zu AfD-Politikern

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Beamtenpensionen scheinen das Letzte zu sein, was in diesem Land noch heilig ist: Selbst Mord und Totschlag ändern nichts an deren Auszahlung – allenfalls eine Mitgliedschaft in der AfD. Der vor drei Jahren in Spanien rechtskräftig wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilte frühere Beamte deutsche  Thomas Handrick darf sich weiterhin an seiner Pension erfreuen, wie das Bundesverwaltungsgericht urteilte. Eine Disziplinarklage der Bundesagentur für Arbeit auf Aberkennung des Ruhegehalts wurde damit abgewiesen. Der Mann war seit 2002 Beamter und seit 2011 wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand. 2019 hatte er auf Teneriffa in einer abgelegenen Höhle seine Ex-Frau und einen seiner Söhne getötet, der zehn Jahre alt war. Der zweite, siebenjährige Sohn konnte fliehen.

Die Verwaltungsrichter begründeten ihr Urteil damit, dass bei einer Verteilung vor einem deutschen Gericht das Ruhegeld aberkannt worden wäre. Dies sei bereits bei einer vorsätzlichen Straftat und ab einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren der Fall. Daher ging es nun darum, ob der Verurteilte mit seinen Taten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen habe. Da er die Straftaten in Spanien aber aus privaten Motiven begangen hatte, konnten die Richter kein Dienstvergehen feststellen.

Femizid “in Rechtsordnung nicht definiert” – aber Pro-AfD-Posts führen zur Entbeamtung

Die Vertreter der Bundesagentur hatten geltend gemacht, dass die Taten des Mannes gegen die Menschenrechte und somit gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen hätten, wobei vor allem der Mord an der Ehefrau als geschlechtsspezifische Tat, als Femizid, zu werten sei. Das Gericht erklärte jedoch, dass dieser Begriff in der deutschen Rechtsordnung nicht definiert sei. Zudem habe das spanische Gericht die Tat nicht als Femizid bewertet.

Die Berufung auf linke Pseudo-Tatbestände wie „geschlechtsspezifische“ Taten ist tatsächlich absurd. Damit wird quasi behauptet, die Ermordung einer Frau wiege schwerer als die eines Kindes, wobei der Mann offenbar vorhatte, auch seinen zweiten Sohn zu töten. Dennoch bleibt es bemerkenswert, dass solch abscheulichen, vorsätzlichen Morde und eine lebenslange Haftstrafe nicht genügen, um einem deutschen Beamten die Ruhebezüge zu streichen, während der bloße Verdacht auf Kontakte, geschweige denn eine Mitgliedschaft oder gar ein aktives Engagement für die AfD als verfassungsfeindlich gelten und zum Ausschluss aus dem Beamtenverhältnis und der Streichung der Pension führen können, wie etwa im Fall des Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten und Staatsanwalts Thomas Seitz, der wegen Facebook-Posts entbeamtet wurde, obwohl nicht das allergeringste persönliche Fehlverhalten vorlag. Das Urteil gegen Handrick, das einem Mörder mehr Rechte zugesteht als einem Meinungsverbrecher, bestätigt wieder einmal die bizarre Rechtsauffassung, die hierzulande vielerorts vorherrscht. (TPL)

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