Letzte Woche musste der weisungsgebundene und parteipolitisch gelenkte Bundesverfassungsschutz vor Gericht eine – leider viel zu seltene – Niederlage für seine autoritäre und übergriffige Umtriebigkeit einstecken: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Druckkostenzuschuss, den der Börsenverein des deutschen Buchhandels dem 2021 erschienenen Buch „Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ des Politikprofessors Martin Wagener auszahlte, rechtmäßig und das Buch somit nicht verfassungswidrig sei. Der Börsenverein hatte den Lau-Verlag, der das Buch veröffentlichte, auf Rückzahlung der 7.500 Euro verklagt, die aus dem Topf der damaligen Grünen-Kulturstaatsministerin Claudia Roth geflossen waren.
In dem Buch hatte Wagener den Verfassungsschutz wegen seiner sich damals schon in Vorbereitung befindenden „Gutachten“ über die AfD und die damalige Kanzlerin Angela Merkel wegen ihrer kultur- und identitätszerstörerischen Migrationspolitik kritisiert, die dazu führen werde, dass das deutsche Volk in den nächsten Jahrzehnten sukzessive verdrängt wird.
Wegen dieser nüchternen Analyse und Faktenbenennung wurde ihm im Oktober 2021 bereits sein Lehrauftrag beim Bundesnachrichtendienst (BND) entzogen. Grundlage für diese Willkürentscheidung war absurderweise ebenfalls ein „Gutachten“ des Verfassungsschutzes gewesen, das Wagners Buch als ebenfalls – na was wohl – “verfassungsfeindlich” einstufte, weil er darin einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ verwende, der gegen die Menschenwürdegarantie und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße. Dass sich dieser ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff auch im deutschen Grundgesetz von 1949 findet und was an dieser Definition somit verfassungsfeindlich sein soll, führte der Verfassungsschutz bezeichnenderweise mit keinem Wort aus.
Politische Buchkritik des Gerichts darf nicht fehlen
Mehr noch: Gegen Wagener wurde sogar ein – aktuell noch immer laufendes – Disziplinarverfahren angestrengt, infolgedessen ihm selbst das Betreten des BND-Gebäudes untersagt ist. Bereits 2023 hatte der Linksstaat auf Betreiben Roths hin bereits die Rückzahlung der 7.500 Euro Druckkostenzuschuss von ihm gefordert, wofür ebenfalls das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes als Vorwand herangezogen wurde. Roth gab sich damals über die Förderung entrüstet und erklärte, nichts von der Einstufung des Buches gewusst zu haben – obwohl der Verlag zusammen mit dem Förderantrag eine umfangreiche, inhaltsgetreue und völlig korrekte Projektbeschreibung zu der geplanten Publikation eingereicht hatte, ohne welche im deutschen Bürokratenstadl eine Bewilligung von öffentlichen Geldern gar nicht möglich gewesen wäre (es sei denn natürlich, Wagener hätte dem linksradikalen NGO-Komplex oder vorpolitischen linksgrünen Gruppierungen angehört, was nicht der Fall war; dann wären die Steuergelder wohl unbesehen durchgewinkt worden).
Das Frankfurter Landgericht machte nun zumindest dieser Farce ein Ende – wenn auch nur vorläufig, da gegen das Urteil Berufung eingelegt werden kann. Erstaunlich genug für die linke Frankfurter Regenbogenjustiz, die diese Entscheidung zugunsten Wageners und Lau-Verlag denn auch nicht ohne den Wermutstropfen einer negativen “Einordnung” fällte. So konnte sich der Richter nicht verkneifen, eine persönliche literarische Einschätzung zum Besten zu geben, in der es hieß, die Lektüre großer Teile des Werkes „ohne Zweifel schwer zu ertragen“ seien, da das Buch „reaktionär“ und „rechtsnational“, wenn auch die “Schwelle zur Verfassungsfeindlichkeit” noch nicht “überschritten” sei. Solche ostentativen Distanzierungen, die immer öfter in Urteilen zu lesen sind, erfüllen in diesem prädiktatorischen Staat zwei Zwecke.
Kriminalisierung grundlegitimer Positionen
Zum einen will das urteilende Gericht Zweifeln seiner politischen Zuverlässigkeit prophylaktisch begegnen und seine “Haltung” unter Beweis stellen, zum anderen stilisiert man sich so zum Helden einer unabhängigen Justiz, die über Animositäten und Emotionen erhaben sei und dem Recht unter Inkaufnahme persönlicher Schmerzen und Überwindung zur Durchsetzung verhelfe. Dass an Wageners Buch nichts Anstößiges ist, dass er etlichen Deutschen aus der Seele spricht, macht diese richterliche Selbstbeweihräucherung erst recht zur Zumutung. Daran ist überhaupt nichts “schwer zu ertragen”, es sei denn, man ist ein insgeheim ein eingefleischter Linksideologe mit antiliberalen und autoritären Reflexen.
Verlagsinhaber Willi Lau jedenfalls freut sich, „dass dem Urteil aus Frankfurt klar zu entnehmen ist, dass das Buch „Kulturkampf um das Volk“ von Prof. Dr. Martin Wagener keine verfassungsfeindlichen Aussagen enthält“. Genau das hatten zuvor auch mehrere Rechtswissenschaftler, das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit und eine äußerst profunde Analyse des SPD-Politikers Mathias Brodkorb festgestellt. Verlag und Autor seien vor der Drucklegung zudem von mehreren Korrektoren unterstützt worden, die ebenfalls keine problematischen Passagen erkannt hätten. „Unser Eindruck war immer: Einige Personen in Politik und Medien konnten mit der sehr direkten, aber immer sachlichen Kritik am Verfassungsschutz nicht umgehen“, so Lau. Dass es angesichts dieser Eindeutigkeit überhaupt zu der politisch motivierten Rückforderung durch Roth und ihre Mischpoke kam (und auch hier der unter dem Merkel-Geschöpf Thomas Haldenwang zur Karikatur seiner selbst verkommene Bundesverfassungsschutz eine mehr als unrühmliche Rolle spielte), zeigt erneut, welches Zensur- und Lügenregime sich in diesem Land etabliert hat: Ein Professor mit tadelloser Reputation wird wegen der Ausübung seiner Wissenschaftsfreiheit kriminalisiert, weil sich staatliche Stellen als Buchzensoren betätigen. Noch sind Etappensiege im Kampf gegen diese neue Unfreiheit möglich – wenn auch, wie in diesem Fall, die Richter selbst darüber ein demonstratives Unbehagen empfinden. (TPL)























