Allen Propagandameldungen der Regierung über ihre angeblichen Erfolge im Kampf gegen die illegale Massenmigration zum Trotz stehen die deutschen Grenzen nicht nur weiterhin jedem offen, der wirklich ins Land will, auch die Zahl der Asylfolgeanträge hat im letzten Monat mit 8.779 einen neuen Rekord erreicht. Solche Anträge können Asylbewerber stellen, wenn ein Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und ihr Erstantrag abgelehnt wurde. Die Zahl der Erstanträge lag bei 7.803. Damit war der August auch der erste Monat seit 18 Jahren, in dem die Zahl der Folgeanträge die der Erstanträge übertraf.
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist dieser Anstieg vor allem auf afghanische Frauen zurückzuführen. Von Januar bis August gab es 25.766 Asylfolgeanträge. 15.014 stammten von Afghanen und davon wiederum 9.139 von Afghaninnen. Im Vorjahreszeitraum gab es aus dieser Gruppe nur ganze 221 Anträge, ihre Zahl stieg also um über 4.000 Prozent. In diesem Jahr kommen nach Afghanen die meisten Folgeanträge von Türken (1.730), Syrern (653) und Irakern (620). Bis Mai blieb die Zahl der Anträge auf dem Niveau der Jahre 2022 bis 2024, ein Ausreißer nach oben ist erst seit Juni zu verzeichnen.
Pauschales Asylrecht für Taliban?
Das BAMF macht für den massiven Anstieg der Folgeanträge afghanischer Frauen auch und gerade das wahnwitzige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verantwortlich, der im vergangenen Oktober entschieden hatte, dass Afghaninnen wegen der extrem frauenfeindlichen Politik der Taliban pauschal ein Asylrecht in der EU hätten. Dass damit ca. 20 Millionen Frauen in Europa aufgenommen werden müssten, stört die Richter in ihrer Parallelwelt nicht. „Die hohe Zahl an Folgeanträgen kann als Auswirkung dieses Urteils angesehen werden“, so das BAMF.
Zumindest die Zahl der Erstanträge ist in diesem Jahr um 51,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Asylbewerber können bis zu achtmal (!) gegen einen abgelehnten Antrag klagen, bis sie ausreisepflichtig werden – und dann doch nicht abgeschoben werden.
Zur freiwilligen Rückkehr haben sie schon gar keinen Grund, weil sie in ihren Heimatländern mit Arbeit niemals das Geld verdienen können, das die deutschen Sozialsysteme ihnen schenken. Von den rund 955.000 in Deutschland lebenden Syrern kehrten bis Ende August nur ganze 1.867 in die Heimat zurück, obwohl das Assad-Regime bereits Ende letzten Jahres gestützt wurde. Es besteht also kein Asylgrund mehr. Aber natürlich wird kaum jemand die Mühen des Aufbaus eines zerstörten Landes auf sich nehmen, wenn er hier eine Rundumversorgung ohne jede Gegenleistung erhält. Eine absurde Asylgesetzgebung und völlig weltfremde Richter machen also jede vernünftige Migrationspolitik unmöglich. Darüber können kleine Erfolge beim Rückgang der Erstanträge nicht hinwegtäuschen. (TPL)























