EILT: Urteile gegen Björn Höcke wegen angeblicher NS-Parole rechtskräftig
Der linke Mainstream jubelt: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag endgültig die Urteile gegen Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD Thüringen, wegen NS-Propaganda bestätigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen eines Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten gegen zwei Urteile des Landgerichts Halle verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig.
Es geht um zwei Fälle, in denen Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD Thüringen, die Parole „Alles für Deutschland“ benutzt hat – entweder indem er sie selbst sagte oder sein Publikum zum Rufen aufforderte. Die Entscheidung des Landgerichts Halle aus Sachsen-Anhalt, das Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt hatte, wurde damit rechtskräftig.
Nach Einschätzung des Gerichts fällt „Alles für Deutschland“ unter § 86a des Strafgesetzbuchs: Es handelt sich demnach um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, was verboten ist.
„Nachdem deswegen gegen ihn Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet worden war, nutzte er am 12. Dezember 2023 als Redner auf einem Stammtisch der AfD in einer Gaststätte in Gera erneut bewusst die Parole. Dabei sagte er die Worte Alles für selbst und forderte die Anwesenden durch Armbewegungen auf, die Parole mit Deutschland zu vervollständigen“, heißt es weiter. „Die bis ins Jahr 1934 auf rund vier Millionen Angehörige angewachsene SA, eine paramilitärische Kampforganisation der NSDAP, hatte sich diese Parole öffentlich und während der Zeit des Nationalsozialismus allgemein bekannt zu eigen gemacht“, schreibt das Gericht dazu weiter.
Der BGH bestätigte nun, dass diese Äußerungen strafbar seien. Zwar ist der Angeklagte Mitglied des Thüringer Landtags, doch die sogenannte Indemnität – also der Schutz für Abgeordnete – greife hier nicht. Die Aussagen seien außerhalb der parlamentarischen Tätigkeit erfolgt. Auch aus Gründen der Meinungsfreiheit könne sich der Politiker nicht auf Straffreiheit berufen: Die Äußerung eines NS-Kennzeichens sei vom Gesetz klar verboten, so der zuständige 3. Strafsenat.
Höcke hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
In den sozialen Medien heißt es zum ergangenen Urteil:
„Björn #Höcke wurde heute wieder verurteilt. Die Geldstrafen werden immer höher und die Urteile absurder. Lieber @BjoernHoecke wir stehen hinter Ihnen! 🤝🏻 Halten Sie stand, Sie werden gebraucht.“

(SB)