Medienanwalt Höcker: Correctiv-„Quelle“ Erik Ahrens vor Notar ist wertlos. Falsche Versicherung vor einem Notar ist nicht strafbar!
Staatlich finanziertes „Correctiv“ inszeniert eine juristische Show: Eine vermeintlich „eidesstattliche“ Aussage ihres umstrittenen Zeugen entpuppt sich als rechtlich wertlos. Medienanwalt Ralf Höcker warnt vor gezielter Irreführung.
Spiegel und Co. berichten ganz aufgeregt, dass das „Investigativportal Correctiv“ nun einen Kronzeugen habe. Super passend zur anstehenden NRW-Kommunalwahlt soll Erik Ahrens, ein „AfD-Aussteiger“ und angeblicher Teilnehmer des „Super-geheimen-Geheimtreffens von Rechtsextremen, Rechtskonservativen und AfD-Funktionären“ in der Potsdamer Villa Adlon im November 2023 erstmals eidesstattlich bestätigt haben, dass dort Pläne zur „Remigration“ entwickelt wurden.
In einem Beitrag auf seiner Homepage führt Höcker in einem Beitrag aus, dass eine eidesstattliche Versicherung nur dann strafrechtlich relevant und rechtlich wirksam ist, wenn sie vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde abgegeben wird – ein Notar gehört in diesem Fall nicht dazu. Höcker betont, dass eine falsche eidesstattliche Versicherung vor einem Notar deshalb auch nicht strafbar ist. Der Notar verleiht der Aussage lediglich den Anschein von Seriosität, ohne dass dies eine juristische Bedeutung hätte.
Im Gegensatz dazu haben sieben andere Zeugen, die zum sogenannten Potsdam-Treffen ausgesagt haben, ihre Erklärungen vor einem Gericht oder einer zuständigen Behörde abgegeben – was diesen Aussagen rechtlichen und beweisrechtlichen Wert verleiht.
Auch Medienanwalt Dr. Carsten Brennecke kritisiert die Berichterstattung von Correctiv:
„Correctiv versucht, Leser und Medien erneut mit einer irreführenden Berichterstattung an der Nase herumzuführen. Correctiv suggeriert, die zwielichtige „Quelle“ Erik Ahrens habe eine Versicherung mit erhöhtem Beweiswert abgegeben. Correctiv verschweigt, dass eine falsche Versicherung von Erik Ahrens vor dem Notar straf- und folgenlos ist. Diese Art der Berichterstattung reiht sich nahtlos in die vorangehende irreführende Berichterstattung zum Potsdam-Treffen ein.“
Sie erwecke den Eindruck, Ahrens‘ Erklärung sei mit einer gerichtlichen eidesstattlichen Versicherung gleichzusetzen. Das sei unzutreffend und könne Journalisten sowie die Öffentlichkeit in die Irre führen.
Höcker ruft die Medien daher zur Vorsicht auf. Wer über die Aussagen von Ahrens berichtet, sollte sich der rechtlichen Unterschiede bewusst sein und nicht den Eindruck erwecken, es handle sich um eine strafbewehrte, offiziell beglaubigte eidesstattliche Versicherung. Tatsächlich habe die Erklärung von Ahrens keinerlei rechtliche Wirkung und diene vor allem der öffentlichen Inszenierung.
(SB)