Rechtsanwalt Steinhöfel rät zur Programmbeschwerde, Rechtsanwalt Haintz stellt Strafanzeige

Ein junger Mann glaubt, Charlie Kirk sei ein „Hassverbreiter“ – also bringt er ihn um. Und jetzt fragen sich viele scheinheilig: Wie konnte das passieren? Hier ist die Antwort: Sehen Sie sich an, was Dunja Hayali und Elmar Theveßen gestern Abend über Kirk verbreitet haben. Verleumdung, Framing, moralische Hetze – verpackt als Journalismus. So wird Hass erzeugt. Aus Hass werden Parolen. Und irgendwann liefert eine radikalisierte Ideologie die Rechtfertigung für Mord. (Dr. Friedrich Pürner, MPH))

Der ÖRR ist nicht mehr zu reformieren, er gehört aufgelöst. Zwangsfinanzierte linksextreme Propaganda ist keine 18,94 Euro wert. Allerdings fällt es noch zu vielen Bürgern schwer, sich dieser Zwangsgebühr zu entziehen, da ist der Linksstaat gnadenlos, auch wenn der ÖRR regelmäßig gegen den Staatsfunkvertrag verstößt. Aber weil die Journalisten-Darsteller des Staatsfunks Deutschland mittlerweile bis auf die Knochen blamieren, kann man wenigstens mal eine Programmbeschwerde versuchen.

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat da einen wertvollen Tipp:

Jeder kann eine Programmbeschwerde beim ZDF gegen die gestrigen Entgleisungen von Hayali und Theveßen einreichen (zdf.de/unternehmen/or). Ich rate dazu, empfehle aber gemässigten Ton. Meine Programmbeschwerde, in cc an den Intendanten, folgt hier:

Man darf gespannt sein, ob und wie das ZDF auf die Programmbeschwerden reagieren wird. Es wäre übrigens nicht die erste Programmbeschwerde, diese häufen sich und parallel dazu muss das ZDF, aber auch die ARD mit einem heftigen Zuschauerrückgang kämpfen.

Mathias Brodkorb hat diesbezüglich schon etwas mitzuteilen:

„Man muss die Dinge einfach für die Ewigkeit festhalten. Bei „Markus Lanz“ sagte Elmar Theveßen (ZDF) über den ermordeten Influencer Charlie Kirk: „Er hat gesagt beispielsweise, dass Homosexuelle gesteinigt werden müssten.“ Das war so bodenlos und dusselig, dass ich für „Cicero“ beim ZDF nachfragte, welche Beweise es dafür gebe, dass Kirk das tatsächlich behauptet hätte.

Daraufhin erreichte mich aus Mainz folgende Antwort: Theveßen bedauere, den Sachverhalt nicht „ausführlicher“ dargestellt zu haben. Ich darf übersetzen, was das bedeutet: Theveßen bestreitet also nicht, über Kirk Unwahrheiten verbreitet zu haben, sondern „bedauert“ es in verschwurbelter Form. Genau so macht man es, wenn man kompletten Bullshit erzählt hat, es aber trotzdem nicht zugeben will.“

Feige ist Theveßen also auch noch.

Rechtsanwalt Markus Haintz geht einen anderen Weg. Er schreibt:

„Linker“ Jubel über Ermordung von Charlie Kirk Ich habe gerade eine 30-seitige Strafanzeige wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener bei der hierfür sicherlich hochqualifizierten Staatsanwaltschaft Göttingen eingereicht.

Das ist nicht mehr „Wehret den Anfängen“, das ist schon „Wehret den Angriffen“.

Und hier hätten wir auch schon eine „Adresse“ für RA Haintz: