Landet Theveßen jetzt in einem US-Gefängnis?

Dass der Herr Himmler vom ZDF sich hinter seinem Chef-Hetzer, der Fake News-Schleuder Elmar Theveßen stellt, war zu erwarten – eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus, aber dass die Linken, die jeden Andersdenkenden die Polizei auf den Hals hetzen,  jetzt plötzlich die Meinungsfreiheit entdeckt haben und diese sogar verteidigen, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

Und wenn man sich ebenfalls plötzlich auf die Pressefreiheit beruft, wenn man den Gastgeber – auch nach seinem Tod – durch den Dreck zieht, ist wohl der typisch linksdeutschen Überheblichkeit und Arroganz geschuldet.

Aber vielleicht ist es gar nicht so sinnvoll, Theveßen in den USA zu lassen und darauf zu pochen, dass er dort weiter hetzt und lügt.

Der Autor Philipp Plickert hat da eine formidable Idee, wie man Theveßen und das ZDF doch noch „drankriegen“ könnte:

„Elmar #Theveßen das Visum zu entziehen wäre falsch. Dann kann es sich als Märtyrer aufspielen. Außerdem beschädigte das die Pressefreiheit in den USA. Aber Charlie Kirks Witwe sollte Herrn Theveßen wegen seiner wiederholten Lügen („Kirk wollte, dass Homosexuelle gesteinigt werden“) zivilrechtlich in Grund und Boden klagen und Schadenersatz wegen übler Nachrede fordern. Solche Prozesse können in den USA Millionen kosten. Das würde Theveßen und dem ZDF weh tun.“

Plickert weiter:

„Nach US-amerikanischem Recht besteht im Allgemeinen kein Klagegrund für die Beleidigung einer verstorbenen Person, da das Delikt der Verleumdung eine Schädigung des bestehenden Rufs einer Person voraussetzt, und dies ist bei Toten nicht der Fall. Zwar kann der Ruf einer verstorbenen Person geschädigt werden, doch gilt das Rechtskonzept der Verleumdung post mortem nicht mehr. Familienmitglieder oder Bekannte können jedoch möglicherweise wegen Verleumdung klagen, wenn die verleumderische Aussage auch ihren eigenen Ruf schädigt. Dieser Anspruch hängt oft von den „Überlebensgesetzen“ der Bundesstaaten ab, die vorschreiben, ob solche Handlungen nach dem Tod fortgesetzt werden.“

Auch Kirks Organisation, Turning Point USA, könnte sehr wohl von einer etwaigen Verleumdung durch das ZDF geschädigt sein. Und wir wissen ja, in Amerika können solche Prozesse und die Strafen teuer werden, sogar sehr teuer werden. Da kommen dann schon mal mehrere Milliarden zusammen.

Und vielleicht sogar eine Haftstrafe?

Das ZDF sollte sich also doch noch mal überlegen, ob es Theveßen aus den USA abzieht und vielleicht als Südpol-Korrespondent einsetzt (das Eis ist menschenfeindlich und deshalb rechtsradikal).

Und diejenigen unter uns, die es wagen, die Bundesregierung zu kritisieren, sollten sich ab sofort alle als „Journalist“ bezeichnen und sich – wie Theveßen und das ZDF auf die Pressefreiheit berufen.

Denn in Deutschland ist der Beruf des Journalisten nicht geschützt. Das bedeutet, dass es keine gesetzlich geregelte Zugangsvoraussetzung oder einen spezifischen Abschluss gibt, um sich Journalist nennen zu dürfen. Jeder kann sich grundsätzlich als Journalist bezeichnen, unabhängig von Ausbildung oder Qualifikation. (Quelle: GROK) – und damit wären dann Fake News, Hass und Hetze – wie bei Theveßen – sakrosankt. 

Aber vielleicht ist Theveßen nicht mal in Deutschland vor einer Strafverfolgung sicher: 1977 äußerte ein anonymer Göttinger Student seine „klammheimliche Freude“ über den Mord an Generalbundesanwalt Buback. Die Republik war entsetzt. 69 Menschen standen wegen Nachdrucks dieses Flugblattes vor Gericht.

Aber auch heute gibt es noch Chancen, diesen Hetzern die Leviten zu lesen:

Prof. Martin Schwab auf Telegram:

ZUM MORD AN CHARLIE KIRK: DIE STAATSANWÄLTE SIND JETZT GEFORDERT!

Liebe Community,

Was ich an widerwärtigen Kommentaren zur Ermordung von Charlie Kirk in den letzten Tagen lesen musste, erfüllt mich nicht nur mit Abscheu, sondern fordert mich auch als Jurist heraus.

Wenn es nämlich dem deutschen Staat mit dem Kampf gegen Hassrede ernst ist, haben jetzt die Staatsanwälte in diesem Land alle Hände voll zu tun. Denn die unverhohlene Freude über diesen Mord, die im Äußerungen wie „Guter Schuss“, „Tod eines Brandstifters“ oder „Der gerechte Tod des Charlie Kirk“ (die Liste ließe sich endlos fortsetzen) zum Ausdruck kommt, ist strafrechtlich unter den folgenden Gesichtspunkten relevant:

§ 189 StGB: Es handelt sich bei solchen Äußerungen glasklar um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das gilt nicht nur für jene, die den Mord an ihm billigen, sondern auch für jene, die – wie jüngst Elmar Theveßen – Charlie Kirk Äußerungen in den Mund legen, die er nie von sich gegeben hat.

§ 140 Nr. 2 i. V. m. § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB: Es handelt sich um die Billigung einer Straftat, nämlich eines Mordes (§ 211 StGB); denn der Anschlag von Utah erfüllte mindestens das Mordmerkmal der Heimtücke. Diese Billigung geschieht, soweit sie sich in Social-Media-Postings äußert, öffentlich und ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Denn wenn die Ermordung des politischen Gegners als Mittel der politischen Auseinandersetzung salonfähig wird, heißt das nichts Geringeres, als dass wir am Rande eines Bürgerkriegs stehen.

Und genau deshalb ist jetzt das entschlossene Einschreiten der deutschen Ermittlungsbehörden gefragt. Im demokratischen Diskurs ist kein Platz für Gewalt. Und auch kein Platz für die Billigung von Gewalt. Und zwar egal gegen wen sich diese Gewalt richtet.

Was die „Meldestellen“ anbelangt, so wird sich jetzt zeigen, ob es ihnen wirklich darum geht, Hassrede zu bekämpfen, oder ob sie nur einseitig dafür eingesetzt werden, Regierungskritiker zu verfolgen. In meinen Augen gehören diese Meldestellen sowieso ersatzlos abgeschafft. Denn das systematische Aufspüren von Äußerungsstraftaten ist eine genuin hoheitliche Aufgabe, die genauso wenig privatisiert werden darf wie z.B. die öffentliche Parkraumüberwachung (siehe zu Letzterer OLG Frankfurt vom 3.1.2020 – 2 Ss-Owi 963/18).

Herzliche Grüße

Ihr und Euer

Martin Schwab

Also nix von wegen Presse- und Meinungsfreiheit.

Im Übrigen: Auch die deutschen Kommunisten wollen Leute, die ihnen nicht passen, draußen lassen:

Nur mit dem „Rauslassen“ haben diese Typen ihre Probleme.