Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde von Ludwigshafener AfD-Kandidat Paul: Dieser Rechtsstaat schützt nur Linke
Wie nicht anders zu erwarten, scheiterte der AfD-Politiker Jochaim Paul mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit ist der Rechtsweg gegen seinen willkürlichen Ausschluss von der Ludwigshafener OB-Wahl, wo er aussichtsreichster Kandidat gewesen wäre, durch gezieltes Zusammenspiel von Sozialundemokraten und linken Systemrichtern, ausgeschöpft, das Altparteienkartell kann die Korken knallen lassen – die gelenkte Demokratie funktioniert. Die Bestätigung der skandalösen Entscheidungen der niedrigeren Instanzen zeigt, dass auch schon ganz ohne linksextreme Justizideologen wie Brosius-Gersdorf oder Kaufhold für den Linksstaat auf Karlsruhe Verlass ist.
Paul hatte in seiner auf dubiose Anschuldigungen des politisch weisungsgebundenen rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts hin gegen den faktischen Entzug seines passiven Wahlrecht uns auf sein Wahlrecht nach Artikel 38 Grundgesetz geklagt – zunächst vor dem Verwaltungsgericht, dann folgte die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Auch im Ausland Fassungslosigkeit
Doch diese wurde von den Richtern erst gar nicht zur Entscheidung angenommen – obwohl es sich dabei um eine wohl essenzielle, die demokratischen Rechte aller Bürger unmittelbar berührende brisante Problematik handelte. Dass der von Mitgliedern der von Bedeutungsverlust bedrohten Kartellparteien besetzte städtische Wahlausschuss in Ludwigshafen die Kandidatur des Landtagsabgeordneten Pal nicht zugelassen hatte und dies vom Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) für unproblematisch bewertet wurde (beide lehnten Anträge von Paul gegen die Entscheidung ab) hatte für erhebliche öffentliche Besorgnis und auch im Ausland, bis nach Washington, für Empörung und Irritation gesorgt.
Karlsruhe beweist mit der Nichtannahme des Falls, dass es ganz auf Linie des politischen Systems hierzulande segelt, das die AfD bewusst entrechtet und ausgrenzt. (TPL)