Ein verurteilter IS-Terrorist aus Syrien kämpft vor Gericht gegen seine Abschiebung –und darf sich natürlich begründete Hoffnungen machen, dass er damit durchkommt, – weil so etwas ist im deutschen Linksstaat inzwischen das Normalste der Welt ist: Abdulhadi B. war 2018 zu einer Haftstrafe verurteilt worden und hätte nach deren Verbüßung abgeschoben werden müssen. Stattdessen klagte er am Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Entscheidung des Auswärtigen Amts. Das Gericht wies die Klage ab, doch der Mann kündigte weitere Schritte an – mit dem bezweckten Effekt, dass er erstmal hier bleiben auf. Eigentlich passte Abdulhadi B. nichts ins Raster der durchschnittlichen syrischen “Dauergäste”: Er studierte, zumindest formell, Medizin in Würzburg, als er 2018 festgenommen wurde.
Was er jedoch eigentlich (oder auch) tat, laut Anklage: Er soll in Deutschland für den Islamischen Staat (IS) Selbstmordattentäter angeworben und einen Kindersoldaten rekrutiert haben. Ermittler fanden Pläne für einen Anschlag auf eine Synagoge in Berlin. Nach über fünf Jahren Haft wurde er 2022 entlassen, gilt aber als hochgefährlich. Seitdem lebt er in Tirschenreuth (Oberpfalz), darf den Ort nicht verlassen und hat keinen Internetzugang per Handy.Die Abschiebung nach Syrien wurde kürzlich verfügt.
Rührselige Schmonzette als Verteidigung
B. argumentierte in der Verhandlung, die mit der typischen IS-Geste des „Tauhid-Fingers“ begann, er würde “in der Heimat verfolgt und getötet”. Zudem unterstütze er seine Familie in Aleppo finanziell: „Mein Bruder und ich unterstützen die Familie in Aleppo. Es wird erwartet, dass ich zur Miete beitrage, deshalb schicke ich Geld von meiner Bezahlkarte“, sagte er. Ohne die monatlichen 400 Euro für die achtköpfige Familie drohe Katastrophe: „Wenn dieses Geld ausbleibt, wird die Situation für die Familie sehr problematisch.
Eine rührselige Geschichte, die zunächst an einem vergleichsweise vernünftigen Richter abprallte, der diese Schmonzette trocken parierte: „Mit Ihren medizinischen Kenntnissen können Sie sicher auch in Syrien arbeiten.“ Das Gericht wies darauf hin, dass die syrische Regierung von seiner Verurteilung nichts wisse. Zudem waren Asylbeantragungen zuvor abgelehnt worden. Trotzdem wird der Mann nicht ausgewiesen – weil Deutschland die Abschiebungen nach Syrien aus Sicherheitsgründen abgesagt hat, und das, obwohl die dortige Regierung weltweit um Rückkehrer wirbt und Zehntausende Syrer aus Deutschland in der alten Heimat Urlaub machen. Nun bleibt abzuwarten, ob das Oberverwaltungsgericht in München eingreift. Alleine dass die hiesige Rechtsordnung missbraucht werden kann, um die überfällige Ausweisung von Terroristen zu verzögern oder zu verhindern, ist jedoch Wasser auf die Mühen der AfD-Opposition, die solche Zustände – hoffentlich – final abstellen will und wird. (TPL)























