Trotz eines gegenteiligen Gerichtsurteils verweigert der Berliner Senat rotzfrech die Herausgabe der Vornamen von deutschen Verdächtigen bei Messerangriffen. Das fundamentale Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wird vom Berliner Senat mit Füßen getreten. Jetzt zieht die AfD im Vornamen-Streit erneut vor das Landesverfassungsgericht.
Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar forderte die 20 häufigsten Vornamen deutscher Tatverdächtiger in Messerstraftaten. Der Berliner Senat lehnt diese Anfrage jedoch ab – obwohl ein Gericht bereits entschieden hatte, dass diese Ablehnung unzulässig ist. Die Begründung ist einfach nur noch irre: Begründet wird die Weigerung mit dem angeblichen Risiko, dass Rückschlüsse auf die Identität oder Herkunft einzelner Verdächtiger gezogen werden könnten.
Vallendar sieht darin eine bewusste Missachtung des Gesetzes und einen Angriff auf das parlamentarische Auskunftsrecht. Denn grundsätzlich ist der Senat verpflichtet, dem Abgeordnetenhaus Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn es um staatliche Vorgänge geht. Die erneute Verweigerung durch den Senat zeigt, dass Gerichtsurteile in diesem besten Deutschland, das wir je hatten, mittlerweile einfach ignoriert werden können, wenn es politisch opportun erscheint. Andere Bundesländer verhalten sich in ähnlicher Weise und blockieren parlamentarische Anfragen zu Vornamen deutscher Tatverdächtiger ebenfalls.
Die AfD reagiert nun mit einer Organklage, einem Mittel zur Durchsetzung parlamentarischer Rechte. Vallendar kritisiert, dass der Senat das Urteil des Verfassungsgerichts zu umgehen versucht und den Rechtsstaat unterläuft. Aus Sicht der AfD stellt dies einen bewussten Rechtsverstoß dar, bei dem Schutzinteressen über die Pflicht zur Transparenz gestellt werden.
In den sozialen Netzwerken erkennt man, in was für einem kaputten Land man mittlerweile lebt:
„Tja, was passiert mit Otto Normalo, wenn er einen Gerichtsentscheid ignoriert? Exakt, er bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher. Nein, dafür braucht’s dann keinen Bademantel 🤭
Was passiert einer Landesregierung im selben Falle? Nichts! Musst halt nochmal klagen, nochmal Kosten!“
„Offensichtlich gelten Gerichtsurteile nur für die Bürger. Staatsorgane lieben das Selbstermächtigungsgesetz. Hätte man sich vor zwanzig Jahren nicht träumen lassen.“
„Was interessiert denn eine Regierung irgend so ein Gerichtsurteil ,wenn es gegen die Ideologie geht . Dazu passt :“Was interessiert mich denn, was meine Wähler denken““
(SB)























