Da müssen sogar eingewanderte Wirtschaftsmigranten ungläubig lachen: Deutsche Gutmenschenrichter sabotieren jedes harte Durchgreifen der Ämter (Symbolbild:Grok)
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Linksjustiz in Hochform: Behörde kürzte abgelehntem marokkanischem Asylbewerber die Leistungen – Gericht spricht sie ihm wieder zu

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Deutsche Richter haben wieder einmal dafür gesorgt, dass auch ja keine selbst noch so minimale Wende in der Migrationspolitik vollzogen werden kann: Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat einem vor einem Jahr eingereisten Marokkaner mit abgelehntem Asylantrag sämtliche Sozialleistungen gekürzt, das Bundesamt für Migration lehnte den Antrag als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung nach Slowenien an, wo er bereits einen Asylantrag gestellt hatte. Als der Mann Widerspruch gegen den Entzug der Sozialleistungen einlegte, wurden ihm 192,86 Euro als Überbrückung bis zur freiwilligen Ausreise bewilligt. Dagegen stellte er einen Eilantrag vor dem Heilbronner Sozialgericht, dem auch prompt nachgegeben wurde.

Das Landratsamt wurde verpflichtet, weiterhin die volle monatliche Grundleistung in Höhe von 397 Euro zu gewähren. Denn hier gehe es um einen sogenannten Dublin-Fall, bei dem eine freiwillige Ausreise rechtlich kompliziert und daher unüblich sei. Der Regelfall sei die Abschiebung: „Ist die freiwillige Ausreise aber nicht ohne Weiteres möglich, ist der Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechtswidrig“, erklärte ein Gerichtssprecher.

Fall zeigt erneut alles auf, was am System nicht stimmt

Es sei „nicht nachvollziehbar, weshalb die Ausländerbehörde den Antragsteller denn dann noch nicht abgeschoben habe, wenn doch die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen“, kritisierte das Gericht immerhin. Warum dies nicht geschah, wollten weder das Landratsamt Schwäbisch Hall noch das für Abschiebungen zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe auf „Bild“-Nachfrage beantworten.

Der Fall bildet also wieder einmal alles ab, was am deutschen und europäischen Asylsystem nicht stimmt. Ein Mann, der bereits in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat, reist einfach nach Deutschland weiter, stellt dort einen zweiten Antrag, der zwar abgelehnt wird, dann geschieht aber nichts. Die fällige Abschiebung wird einfach nicht durchgeführt, dafür müssen sich Gerichte mit den Sozialleistungsansprüchen herumschlagen, die solche Personen absurderweise haben. Die absurden, völlig dysfunktionalen Dublin-Regeln und das notorische Behördenversagen in Deutschland verursachen unzählige solcher Fälle, ohne dass hier endlich einmal grundsätzlich angesetzt wird. Und dabei kann man noch froh sein, wenn solche Abschiebefälle, die längst außer Landes sein müssten, nicht noch zu Mördern werden. (TPL)

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