Soviel zum Thema „Machen Deutsche auch“: Alle Täter in Kölner Drogendealer-Prozess waren passdeutsch

Die kürzliche Verurteilung dreier Drogendealer in Köln zeigte wieder einmal auf, dass dieses Land verloren ist. Die drei Angeklagten wurden zu siebeneinhalb, sieben und sechs Jahren Haft verurteilt, weil sie einer Bande angehören, die im Juni letzten Jahres eine Lieferung von rund 700 Kilogramm Cannabis erhalten hatte, von der kurz darauf etwa die Hälfte bei einem bewaffneten Überfall geraubt wurde. Dies löste einen mit äußerster Brutalität geführten Drogenkrieg aus, bei dem es zu mehreren Explosionen in Köln und zu zwei Geiselnahmen kam, bei denen die Opfer schwer gefoltert wurden.

Das Urteil konnte erst mit knapp fünfstündiger Verspätung verkündet werden, da im Foyer des Kölner Justizzentrums ein herrenloser Koffer entdeckt und die Sitzungsräume im Strafbereich des Landgerichts deshalb geräumt wurden, bis es Entwarnung gab. Besonders praktisch: Die drei Verurteilten besitzen alle zwei Staatsbürgerschaften – nämlich sowohl die deutsche als auch die algerische, irakische beziehungsweise tunesische.

Algerisch, irakisch, tunesisch – und alle eingebürgerte „Deutsche“

Damit ist sichergestellt, dass sie zum einen niemals abgeschoben werden können und zum anderen, dass man die Kriminalstatistik weiter manipulieren kann, denn dort werden sie ausschließlich als „deutsche“ Straftäter geführt werden, wenn Nordrhein-Westfalen auch kürzlich dazu übergegangen ist, sämtliche Staatsbürgerschaften von Kriminellen zu erfassen. „Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen. Darum müssen wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten künftig in der Kriminalstatistik berücksichtigen“, erklärte Innenminister Herbert Reul.

Zudem könnten mehrere Staatsangehörigkeiten im Hinblick auf Haftgründe Anhaltspunkte für eine eventuelle Fluchtgefahr und für Fluchtmöglichkeiten sein. Eine Auswertung habe ergeben, dass jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 eine zweite Staatsangehörigkeit besaß. An das Bundeskriminalamt wird allerdings gemäß bundeseinheitlicher Richtlinien weiterhin nur eine Staatsangehörigkeit übermittelt – und zwar die deutsche. Damit wird die Realität weiterhin verzerrt, und man kann öffentlich behaupten, dass die Kriminalität unter „Deutschen“ ja ebenfalls hoch sei und die Migration sich nicht auf die Statistik auswirke.