Beauty-Merkel (Bild: shutterstock.com/360b)

Berliner Verwaltungsgericht verschleppt Klage zur Freigabe von Merkels Stasi-Unterlagen

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Die Frage nach einer möglichen Stasi-Vergangenheit der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel beschäftigt die Öffentlichkeit seit Jahren. Der ehemalige Berliner FDP-Abgeordnete und Chef der GG-Gewerkschaft Marcel Luthe ist vor Gericht gezogen und will erreichen, dass die Stasi-Unterlagen von Merkel freigegeben werden. Wie es aussieht, verschleppt das Berliner Verwaltungsgericht die Klage.

Obwohl die ehemalige Bundeskanzlerin mehrfach betont hat, dass sie keine belastenden Informationen in ihrer Stasi-Akte vermutet, bleibt die vollständige Einsichtnahme verweigert. Besonders auffällig sind die zahlreichen Privilegien, die Merkel in der DDR genoss. Während normale Bürgern Reisen in den Westen verwehrt wurden, durfte sie mehrfach in die Bundesrepublik reisen, ohne dass Familienangehörige als „Geiseln“ zurückbleiben mussten. Auch ihre Auslandsaufenthalte in der Sowjetunion, Polen und der Tschechoslowakei waren für DDR-Verhältnisse außergewöhnlich. Als Sekretärin für Agitation und Propaganda in der FDJ-Leitung ihres Instituts war Merkel tief in den DDR-Machtapparat eingebunden. Ihre spätere Verharmlosung dieser Rolle als reine „Kulturbeauftragte“ wirkt wenig glaubwürdig. Ihr Vater galt als linientreuer „roter Kasner“ und war in staatsnahen kirchlichen Organisationen aktiv.

In Merkels direktem Umfeld bewegten sich auffällig viele Stasi-Informanten. Mindestens drei ihrer Kollegen am Zentralinstitut waren als Inoffizielle Mitarbeiter registriert, und auch ihr späterer Chef Lothar de Maizière entpuppte sich als Stasi-IM „Czerny“. Bemerkenswert ist zudem, dass Merkel trotz verschiedener Vergehen wie dem Schmuggel von Solidarność-Materialien oder einer illegalen Reise in die Sowjetunion keinerlei Repressionen erfuhr. Diese Umstände deuten, so Kritiker, auf einen besonderen Schutz durch die Staatssicherheit hin und werfen Fragen auf, warum sie von den Behörden bevorzugt behandelt wurde.

Der ehemalige Berliner FDP-Abgeordnete Marcel Luthe reichte Klage ein, um die vollständige Veröffentlichung von Merkels Stasi-Akte zu erzwingen. Er argumentiert, dass die Akte von öffentlichem Interesse sei, da Merkel eine herausragende politische Rolle innehatte. Auch der ehemalige, von Merkel eliminierte Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, stellt fest: „Die Veröffentlichung der Stasi Akte der Frau Merkel ist im Interesse der Demokratie notwendig, weil die Bürger einen Anspruch darauf haben zu erfahren, ob sie von einer ehemaligen Operativen des MfS und/ oder KGB regiert worden sind. Wäre sie nur eine einfache Mitarbeiterin einer Verwaltungsbehörde gewesen, hätte ihre Akte längst vorgelegt werden müssen.”

Doch das Landgericht Berlin scheint die Klage von Luthe offensichtlich zu verschleppen. Trotz der brisanten Inhalte und der breiten öffentlichen Aufmerksamkeit ist bisher keine Entscheidung gefallen, was den Eindruck erweckt, dass die Offenlegung der Akte nicht gewollt ist.

(SB)

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