Millionenteurer Pop-Up-Gerichtssaal nur für Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentäter: Fällt das unter Migrationskosten?

Selbst Prozesse gegen kriminelle Migranten verschlingen in diesem Land noch Unsummen an Steuergeld. Am 22. Oktober soll das Verfahren gegen Taleb al-Abdulmohsen, den Weihnachtsmarkt-Attentäter von Magdeburg, beginnen.
Weil alle Opfer des Attentats einen Anspruch haben, als Nebenkläger mit juristischem Beistand teilzunehmen, fand man keinen Gerichtssaal in Sachsen-Anhalt, den man groß genug hielt. Deshalb wurde für den Prozess in den letzten drei Monaten auf einer Fläche von 4.700 Quadratmetern ein eigener errichtet, der bis jetzt bereits zwei Millionen Euro verschlungen hat. Das Gesamtgelände ist etwa einen Hektar groß und mit Stacheldraht eingezäunt. Der Innenbereich mit Video-Überwachung, schusssicheren Scheiben und mehreren Sicherheitsschleusen ausgestattet.

Es gibt über 400 Plätze für Nebenkläger und deren Anwälte.150 Nebenkläger haben sich bisher für den Prozess angemeldet. 50 Verhandlungstage sind angesetzt, mehrere Hundert Zeugen werden auftreten. Für den Angeklagten ist ein verglaster Sicherheitsbereich vorgesehen, in dem er gemeinsam mit seiner Verteidigung Platz nehmen wird, der Zuschauerraum ist durch eine Glasscheibe vom übrigen Verhandlungsbereich abgetrennt. Es gibt es getrennte Zugänge für Zeugen, Nebenkläger, Sachverständige sowie das Publikum und eine eigene Sicherheitszentrale für Polizei und Justiz. Solche Dimensionen kannte man bisher nur von den RAF- oder NSU-Prozesse – und vom Prozess gegen die angeblichen Reichsbürger-Putschisten. Für einen einzelnen Angeklagten erscheint dies zumindest fragwürdig.

“Rechtsstaatliche Pflicht”

Bislang zahlte das Land 1,7 Mio. Euro für die Halle, die monatliche Miete beträgt 390.000 Euro. Nach dem Prozess wird der Saal wieder komplett zurückgebaut, was noch einmal mit 700.000 Euro zu Buche schlägt. Sollte alles im geplanten Zeitrahmen bleiben, wird allein die Leichtbauhalle 4,5 Millionen Euro gekostet haben. Justizministerin Franziska Weidinger erklärte: „Es ist unsere rechtsstaatliche Pflicht, so ein Verfahren professionell und rechtssicher zu führen.“ Kosten stünden deshalb nicht im Vordergrund.

Die Steuerzahler sehen dies vielleicht etwas anders, zumal al-Abdulmohsen in einem funktionierenden Staat, der nicht vor allem mit der Bespitzelung der eigenen Bürger beschäftigt wäre, schon lange vor dem Anschlag aus dem Verkehr gezogen worden wäre. Er war mehrfach polizeibekannt und stieß auf Twitter unzählige öffentliche Terrordrohungen aus. Dies hatte jedoch keine Folgen. Hätte er Politiker beleidigt, wären die Behörden ihm längst auf den Fersen gewesen. Sechs Menschen mussten dieses Staatsversagen mit dem Leben bezahlen. (TPL)