Pervers: Grundgesetzänderung soll jede Art von „sexueller Identität“ staatlich schützen – auch Pädophilie?
Inmitten einer existenziellen Krise für Deutschland, hat der Bundesrat nichts Wichtigeres zu tun, als eine völlig überflüssige Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen, um Artikel 3 des Grundgesetzes um Bestimmungen zur „sexuellen Identität“ zu erweitern. Dort heißt es unter Absatz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nun soll der Begriff „sexuelle Identität“ ergänzt werden. Das beschloss der Bundesrat mit einfacher Mehrheit – natürlich auf Initiative des CDU-regierten Berlin. Aber auch die ebenfalls CDU-regierten Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie das rot-rote Mecklenburg-Vorpommern hatten sich hinter den Vorstoß gestellt.
Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes soll jetzt dem Bundestag zugestellt werden, der mit Zweidrittelmehrheit zustimmen muss, damit der Bundesrat es ihm dann gleichtun kann und die Änderung beschlossen wäre. Die Unterstützung diverser Länder zeige, „dass die Zeichen der Zeit und der akute Behandlungsbedarf erkannt wurden“, meinte Cansel Kiziltepe, ihres Zeichens Berliner Senatorin „für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung“ von der SPD. In einer Zeit, in der angeblicher „queerfeindlicher Hass“ im Alltag „so spürbar geworden“ sei, brauche es ein Grundgesetz, das klar die Diskriminierung wegen der sexuellen Identität verbiete, erklärte sie im Bundesrat. „Nur eine Verankerung im Grundgesetz bietet eine dauerhafte Absicherung der anerkannten Rechte für die Zukunft.“ Der (katastrophal) Regierende Berliner CDU-Bürgermeister Kai Wegner sagte, der Bundesratsbeschluss sei „ein wichtiges Signal für Respekt und Gleichbehandlung“. Der Berliner Senat habe Wort gehalten. „Auf Initiative Berlins haben wir den Weg geöffnet, dass niemand in unserem Land wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf“, so Wegner. Und der „Queer-Beauftragte des Landes Berlin“, Alfonso Pantisano, faselte: „Wir haben heute Geschichte geschrieben!“
Diskriminierungsschutz folglich dann auch für Kinderschänder…
In Wahrheit ist der Begriff „sexuelle Identität“ in etwa so belastbar wie „Hass und Hetze“. Es ist eine willkürliche woke Wortschöpfung, die es jedem erlaubt, seinen persönlichen Fetisch zum Teil seiner Identität zu erklären, wie es bereits das unsägliche „Selbstbestimmungsgesetz“ tut. Mehrere Gerichte haben bereits festgestellt, dass der Grundgesetz-Artikel 3 in seiner bisherigen Form auch den Schutz von Homosexuellen oder Transgender-Personen einschließe. Das Ganze ist also völlig unnötig. Schlimmer noch: In der angestrebten allgemeingültigen Neufassung würde dann auch Pädophilie diesem sexuellen Orientierungs- und Identitätschutz Unterfallen. Bereits 2019 hatte der Augsburger Rechtswissenschaftler Ferdinand Wollenschläger bei einer Expertenanhörung im Bundestag erklärt, dass die vorgesehene Ergänzung aus verfassungsrechtlicher Sicht keine nennenswerte Verstärkung des Schutzes vor Diskriminierungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage biete und insoweit nicht erforderlich scheine.
Trotzdem halten die Linksparteien seit Jahren an dieser Absicht fest und erhalten dafür nun die Unterstützung von CDU-Ministerpräsidenten, die de facto Grüne sind. Die Unionsfraktion im Bundestag hat allerdings die Ablehnung der Grundgesetzänderung angekündigt. Der verfassungsrechtliche Diskriminierungsschutz sei bereits heute „umfassend“, erklärte Fraktionsvize Günter Krings. „Bedenklich“ erscheine zudem der Begriff der „sexuellen Identität“. Dieser Terminus sei „rechtstechnisch unbestimmt und semantisch auch weiter als die in anderen Staaten genutzte Kategorie der ‚sexuellen Orientierung‘.“ Die Formulierung lade zu „Auslegungsstreitigkeiten ein, die niemand will, und führt zu Schwierigkeiten, wenn wir sicherstellen wollen, dass sich nicht etwa auch Pädophile auf diese Bestimmung berufen, denn für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz“.
Dies ist zwar korrekt, allerdings kennt man die Standfestigkeit der Unionsfraktion ja zur Genüge, sodass zu befürchten ist, dass sie nach etwas Druck von der SPD wie immer umfallen wird und diesen gefährlichen Unsinn durchwinken wird. (TPL)