Dieselben Täter – anderes Opfer: Nach jahrelanger Gruppenvergewaltigung von 12-Jähriger freigesprochene Wiener Migranten-Gang erneut beschuldigt

Am Freitag sorgte ein Skandalurteil des Wiener Landgerichts für Entsetzen, das eine Migrantenbande aus Syrern, Nordmazedoniern, Türken und Bulgaren im Alter von heute 16 bis 21 Jahren freisprach, die die damals zwölfjährige „Mia“ zwischen März und Juni 2023 sexuell missbraucht hatten – in Parkhäusern, Kinderzimmern und Privatwohnungen. Das Gericht stellte es in seiner Urteilsbegründung aber im Grunde so dar, als sei das zwölfjährige Kind die raffinierte Verführerin junger Männer gewesen, die ihre Triebe nicht mehr steuern konnten. Kein einziger von ihnen muss auch nur eine Sekunde ins Gefängnis.

Doch noch während die Fassungslosigkeit über dieses ungeheuerliche Urteil und seine geradezu niederträchtige Begründung anhält, kommen weitere Anschuldigungen gegen sieben der zehn Mitglieder der Bande ans Licht, bei denen es wieder um die Vergewaltigung einer 12-Jährigen geht. Diese soll in ein Treppenhaus am Wiener Antonsplatz gelockt und zum Oralsex gezwungen worden sein. Außerdem wirft das Mädchen den Beschuldigten Mobbing, Nötigung und Körperverletzung vor. Sie sei getreten und mit Wasser bespuckt worden. Ein Foto von ihr mit einem T-Shirt voller Wasserflecken sei mit dem Kommentar verbreitet worden, sie habe Sperma auf dem Shirt.

Neue Enthüllungen machen Skandalurteil noch schändlicher

Laut Landeskriminalamt war es „offenbar Modus Operandi mehrerer Jugendlicher, Hotelzimmer anzumieten und mit weiblichen Minderjährigen – teils auch zu mehrt – sexuell zu verkehren“. Mias Anwalt Sascha erklärte dazu: „Die Täter dürften beim zweiten Opfer offensichtlich ähnlich vorgegangen sein wie bei meiner Mandantin. Das unterstreicht ihre Glaubwürdigkeit“. Tatsächlich gewinnen Mias Vorwürfe durch diese neuen Enthüllungen noch mehr Glaubwürdigkeit und machen das Urteil vom Freitag noch schändlicher. Die Wiener Staatsanwaltschaft hat auf Weisung des Justizministeriums immerhin Nichtigkeitsbeschwerde dagegen eingelegt. Der Oberste Gerichtshof muss den Freispruch nun auf formale Mängel überprüfen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sagte, sie könne „die große Betroffenheit und das öffentliche Interesse an diesem Fall gut nachvollziehen“ und kündigte eine Reform des Sexualstrafrechts an. „Eine Maßnahme, die wir umsetzen wollen, ist die Einführung des Zustimmungsprinzips ,Nur Ja heißt Ja‘“.

Dies dürfte in etwa so wirksam sein wie Messerverbotszonen. Die Klientel, aus der sich die Migrantenbande zusammensetzt, betrachtet Frauen und Mädchen als Freiwild und ist nicht dafür bekannt, sich mit langen Fragen nach deren Alter und Zustimmung aufzuhalten. Das Grundproblem ist, wie fast immer, die Massenmigration aus diesen Kulturkreisen. Solange dies nicht angegangen wird, nützt alle Gesetzeskosmetik nichts. (TPL)