Nach internationalem Entsetzen über Wahlausschluss von AfD-Kandidaten: Schutz des passiven Wahlrechts in Deutschland wird Thema im Europarat

Wie weit sich der deutsche Linksstaat von demokratischen Grundprinzipien entfernt hat, scheint außerhalb dieses hoffnungslos ideologisch, verblendeten Systems selbst weltweit jedem aufzufallen. Nun beschäftigt sich auch die die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PVER) mit den Abgründen der hiesigen Demokratur – und wird sich in ihrer 4. Sitzungswoche in Straßburg mit einem brisanten Thema befassen: dem Schutz des passiven Wahlrechts. Anlass ist der Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, der bei den Kommunalwahlen in NRW am 14. September mehrere Nachahmungsfälle provoziert hat und vom herrschenden Altparteienkartell offenbar elegante und geräuschlose Plan B verstärkt aus dem Hut gezaubert wird, sollte das angestrebte AfD-Verbot doch nicht zustande kommen oder fruchten.

Das unheimliche Zusammenspiel eines kommunalen Wahlausschusses – orchestriert von Amtsinhabern und lokalen Größen der Altparteien, unterstützt von der Landesregierung und dem dieser hörigen Verfassungsschutz, und anschließend durchgewinkt von linken Funktionsrichtern – hatte wenigstens im Fall Ludwigshafen zum Ausschluss des von der Mehrheit der Bürger gewollten, realen Wunschkandidaten Paul geführt. Dies schlug sich in einer historischen niedrigen Wahlbeteiligung und einer vorsätzlichen Ungültigmachung diverser Stimmen durch protestierende Wähler nieder.

Resolution zur Verletzung der Grundrechtsverletzungen

Unter der Leitung des AfD-Bundestagsabgeordneten Malte Kaufmann hatte die AfD-Delegation daraufhin einen Resolutionsantrag eingereicht, der die Verletzungen des passiven Wahlrechts in Deutschland thematisiert und deren Prüfung durch den Europarat fordert. Kaufmann betont die fundamentale Bedeutung des Wahlrechts: „Die Wahrung des Wahlrechts ist ein elementarer Grundpfeiler jeder demokratischen Ordnung und eine unabdingbare Voraussetzung für das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen.“ Er kritisiert, dass die gezielte Einschränkung oder willkürliche Aberkennung des passiven Wahlrechts, das laut Grundgesetz jedem Bürger gleichermaßen zusteht, nicht nur verfassungswidrig sei, sondern auch das Vertrauen in die Integrität von Wahlen und die Legitimität staatlicher Institutionen untergrabe. Solche Eingriffe gefährdeten den gesellschaftlichen Frieden und schadeten dem internationalen Ansehen Deutschlands nachhaltig.

Die  Bundesregierung wird aufgefordert, das passive Wahlrecht umfassend zu schützen und allen Versuchen, dieses einzuschränken, entschieden entgegenzutreten. Kaufmann unterstreicht, dass Deutschland seinen nationalen und internationalen Verpflichtungen zu freien und fairen Wahlen nachkommen müsse. Der Resolutionsantrag zielt darauf ab, diese Forderung auf europäischer Ebene zu untermauern und den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen. Auch wenn der Europarat innerhalb der EU kein allzu mächtiges Gremium ist: Immerhin ist die Thematisierung des Falls im PVER ein Hoffnungsschimmer, dass es doch tragfähigen europäischen Widerstand gegen diese autoritären Versuche zur Zerstörung der Opposition zu geben scheint. (TPL)