Im Augenblick schwirren angeblich russische Drohnen wie Wespen im Spätsommer um unsere Köpfe herum, die Luft ist schwer von ihnen, fast stündlich wird von entsprechenden Beobachtungen am Himmel und in der Nähe „geheimer“ Anlagen diese feindlichen fliegenden Kameras beobachten.
Würde sich Deutschland nicht wie von gewissen Kräften geplant bereits im halbheißen Krieg mit Russland befinden, könnte man denken, die Firma Google würde die Gegend kartografieren, was sie sonst ja auch immer macht. Grok schreibt: „Drohnen werden (bei Google, An.d.R.) in Ausnahmefällen für spezifische, hochauflösende Aufnahmen oder in schwer zugänglichen Gebieten eingesetzt.“
Normalerweise also braucht man keine Panik zu haben, auch weil der Normalsterbliche gar nicht versteht, was sich die Russen von dieser Himmels-Spionage eigentlich versprechen.
Vermutungen werden laut, dass die Bürger mit solchen Nachrichten durch die Regierungsmedien auf einen heißen Krieg vorbereitet werden sollen.
Es gibt aber auch noch eine andere Vermutung:

Das könnte natürlich wieder nur „Moskauer Geschwurbel“ sein.
Aber was bedeutet eigentlich das Kriegsrecht, oder der Verteidigungsfall für die Bürger in Deutschland? GROK weiß da etwas:
Wichtige Aspekte des „Kriegsrechts“ in Deutschland:
- Verteidigungsfall (Art. 115a GG):
- Der Verteidigungsfall wird ausgerufen, wenn Deutschland angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Dies geschieht durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates und erfordert eine Zweidrittelmehrheit.
- Im Verteidigungsfall kann die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen ergreifen, um die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu sichern.
- Notstandsgesetze:
- Die Notstandsgesetze von 1968 ergänzen das Grundgesetz und regeln Maßnahmen in Krisensituationen, einschließlich eines Krieges. Sie erlauben beispielsweise Einschränkungen bestimmter Grundrechte (z. B. Bewegungsfreiheit, Kommunikationsfreiheit), wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind.
- Der Staat kann in solchen Fällen auch zivile Ressourcen (z. B. Infrastruktur, Arbeitskräfte) für die Verteidigung mobilisieren.
- Befugnisse der Bundeswehr:
- Im Verteidigungsfall kann die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden, was in Friedenszeiten stark eingeschränkt ist (Art. 87a GG).
- Der Einsatz der Streitkräfte im Inneren ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden und steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit.
- Einschränkung von Grundrechten:
- Im Kriegsfall können bestimmte Grundrechte eingeschränkt werden, z. B. durch Überwachung, Ausgangssperren oder die Beschlagnahmung von Eigentum für Verteidigungszwecke. Allerdings bleiben zentrale Grundrechte wie das Recht auf Leben und die Menschenwürde unantastbar.
Auswirkungen auf die Bevölkerung:
- Einschränkungen im Alltag: Im Kriegsfall könnten Bewegungsfreiheit, Kommunikation und wirtschaftliche Aktivitäten eingeschränkt werden. Beispielsweise könnten Reisebeschränkungen oder Ausgangssperren verhängt werden.
- Wehrpflicht: Die Wehrpflicht ist in Deutschland seit 2011 ausgesetzt, könnte aber im Verteidigungsfall theoretisch wieder eingeführt werden (Art. 12a GG).
- Wirtschaftliche Folgen: Kriegsrecht könnte zu einer Umstellung der Wirtschaft auf Kriegsproduktion führen, mit staatlicher Kontrolle über bestimmte Industrien.
Nun tun sich die Russen seit Jahren schwer, auch nur Zentimeter ukrainischen Boden zu erobern. Die Gefahr, dass ihre Truppen morgen, aber spätestens übermorgen die Oder überqueren, nachdem sie das NATO-Land Polen eingenommen haben, scheint also relativ gering zu sein.
Und genau deshalb sind einige Bürger auch sehr skeptisch, was diese Drohnen-Show betrifft.
Ein Marcel schreibt auf X:
























